Norm Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland)× ▾ ‹›Gliederung Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis (Deutschland) Fassungen (Gesetz) ab 19.04.1937 — BGBl. Nr. 109/1937 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.04.1937 BGBl. Nr. 109/1937 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.04.1937 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5AnlagenAnl. 1A. Verzeichnis der österreichischen Grenzgemeinden.Anl. 2Ausweiskarte