Norm Behandlung von Lebensmitteln und Verzehrprodukten mit ionisierenden Strahlen× ▾ ‹›Gliederung Behandlung von Lebensmitteln und Verzehrprodukten mit ionisierenden Strahlen Fassungen (Gesetz) ab 07.10.2000 — BGBl. II Nr. 327/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.10.2000 BGBl. II Nr. 327/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.10.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1GeltungsbereichAnforderungen§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7Kennzeichnung§ 8§ 9§ 10§ 11Einfuhr aus DrittstaatenSchlussbestimmung§ 12AnlagenAnl. 1Anl. 2LEBENSMITTEL, DIE MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELT WERDEN DÜRFEN, UND STRAHLUNGSHÖCHSTDOSEN: