Norm Einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal× ▾ ‹›Gliederung Einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2005 — BGBl. II Nr. 186/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.200531.12.2014 BGBl. II Nr. 186/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 377/2014 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2005 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2Umfang der Ausbildung§ 3Fachbereiche§ 4Theoretische Ausbildung§ 5Praktikum§ 6Zeugnis§ 7Beirat§ 8Teilnahme von Personen, die dem Bibliothekspersonal der | Universitäten angehören§ 9Teilnahme von Personen, die nicht dem Bibliothekspersonal der | Universitäten angehören§ 10LehrberufeIn-Kraft-Treten§ 11AnlagenAnl. 1Anl. 2