Norm Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2005 — BGBl. II Nr. 190/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.05.200531.12.2009 BGBl. II Nr. 190/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 411/2009 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2005 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung1. Ziele§ 1§ 2§ 3Bevorzugte Aufnahme§ 4Bevorzugte Ernennung/Bestellung§ 5Ausschreibung§ 6Auswahlkriterien§ 7Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz§ 8Sprachliche Gleichbehandlung§ 9InformationsarbeitReformmaßnahmen/Zukunftsprogramme§ 10§ 11§ 12Informationsrechte2. HauptstückBesondere Fördermaßnahmen§ 13§ 14Vortragende und Unterrichtsmaterialien§ 15Laufbahn- und Karriereplanung§ 16Besetzung von Leitungsfunktionen§ 17Verbesserung der internen Information§ 18Information§ 19Gleitender Wiedereinstieg§ 20Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung§ 21Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung§ 22Förderung der Mitarbeit von Frauen§ 23Begutachtungskommission im Einzelfall§ 24In-Kraft-TretenAnlagenAnl. 1Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26Anl. 2Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils bis 31. Dezember 2005