Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 39/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
Vrömisch fünf
Zu Artikel 7
Nimmt die ersuchende Vertragspartei auf begründeten Antrag der ersuchten Vertragspartei eine Person wieder zurück, weil nachträglich festgestellt wurde, dass die Übernahmevoraussetzungen nicht vorlagen, so müssen alle Dokumente dieser Person der ersuchenden Vertragspartei retourniert werden.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014
Dokumentnummer
NOR40075741