Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bilanzbuchhaltungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 161/2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2008Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 89Paragraph 89
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht
Text
6. Hauptstück
Verwaltungsübertretungen
Strafbestimmungen
§ 89.Paragraph 89,
Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine mit einer Geldstrafe von 400 Euro bis zu 14.000 Euro zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer
ohne Berufsberechtigter oder berechtigter Dienstleister gemäß § 100 Abs. 1 und 2 zu sein einen Bilanzbuchhaltungsberuf selbständig ausübt oder eine der in §§ 2 bis 4 angeführten Tätigkeiten anbietet, ohne die erforderliche Berechtigung zu besitzen, oderohne Berufsberechtigter oder berechtigter Dienstleister gemäß Paragraph 100, Absatz eins und 2 zu sein einen Bilanzbuchhaltungsberuf selbständig ausübt oder eine der in Paragraphen 2 bis 4 angeführten Tätigkeiten anbietet, ohne die erforderliche Berechtigung zu besitzen, oder
eine Berufsbezeichnung gemäß den §§ 58 oder 70 unberechtigt verwendet odereine Berufsbezeichnung gemäß den Paragraphen 58, oder 70 unberechtigt verwendet oder
der Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 76, ohne davon entbunden zu sein, zuwiderhandelt oderder Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß Paragraph 76,, ohne davon entbunden zu sein, zuwiderhandelt oder
der Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß § 100 Abs. 3 BiBuG zuwiderhandelt oderder Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Paragraph 100, Absatz 3, BiBuG zuwiderhandelt oder
den Informationspflichten gemäß § 100 Abs. 4 nicht oder nicht vollständig nachkommt.den Informationspflichten gemäß Paragraph 100, Absatz 4, nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011
Dokumentnummer
NOR40095961