Norm Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2010 — BGBl. II Nr. 378/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.201031.12.2010 BGBl. II Nr. 378/2009 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 385/2010 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenMindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften/Wien§ 1Geltungsbereich§ 2Betreuung von Aufzügen§ 3Freizeiteinrichtungen§ 4Grünflächen und Gartenanlagen§ 5Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen§ 6Tief- und Palettengaragen§ 7Einfache Reparaturarbeiten§ 8Entgelt für Hausarbeiter§ 9Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration§ 10Begünstigungsklausel§ 11Sprachliche Gleichbehandlung§ 12Geltungstermin