Norm Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2010 — BGBl. II Nr. 417/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.201031.12.2010 BGBl. II Nr. 417/2009 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 373/2010 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenMindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften/Tirol§ 1Geltungsbereich§ 2Betreuung von Aufzügen§ 3Freizeiteinrichtungen§ 4Grünflächen und Gartenanlagen§ 5Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen§ 6Tief- und Palettengaragen§ 7Entgelt für Hausarbeiter§ 8Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration§ 9Begünstigungsklausel§ 10Sprachliche Gleichbehandlung§ 11Geltungstermin