Norm VermV× ▾ ‹›Gliederung Vermessungsverordnung 2010 (VermV) Fassungen (Gesetz) ab 07.05.2012 — BGBl. II Nr. 115/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 07.05.201230.11.2016 BGBl. II Nr. 115/2010 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 307/2016 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.05.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittBegriffsbestimmungen§ 12. AbschnittBestimmungen über Vermessungen§ 2Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen§ 3Anschluss an das Festpunktfeld§ 4Umfang der Vermessung§ 5Überprüfung und Vermessung der Grenzpunkte§ 6Genauigkeit der Messungen§ 7Flächenermittlung3. AbschnittBestimmungen über Pläne§ 8Planinhalt§ 9Zeichnerische Darstellung§ 10Mappenberichtigung§ 11Beilagen zu Plänen§ 12Sonderbestimmungen für Pläne der Agrarbehörden§ 13Änderung von Plänen4. AbschnittBestimmungen über die zulässigen Formate und die technischen Anforderungen für die automationsunterstützte Einbringung von Plänen§ 14Automationsunterstützte Einbringung von Urkunden§ 15Form der Übermittlung§ 16Identifizierung§ 17Technische Bedingungen5. Abschnitt§ 18Zeitpunkt der technischen Umsetzung des Geschäftsregisters und der Trennstücktabelle6. AbschnittSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 19AnlagenAnl. 1