Norm KBeglV× ▾ ‹›Gliederung Konsularbeglaubigungsverordnung (KBeglV) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 467/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 467/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittVerfahren zur Vornahme von Beglaubigungen und zur Anbringung von sonstigen Vermerken§ 1§ 2Beglaubigungsregister§ 3Überbeglaubigung von Beglaubigungsvermerken und Überbeglaubigungsvermerken von Behörden§ 4Beglaubigung von von Vertretungsbehörden errichteten Quellendokumenten§ 5Beglaubigung von privaten Quellendokumenten§ 6Vidimierung§ 7Überprüfung von Urkunden2. AbschnittBesondere Bestimmungen§ 8Überbeglaubigung von Übersetzungen durch Vertretungsbehörden§ 9Aussetzung der Vornahme von Beglaubigungen von Urkunden ausländischer Staaten3. AbschnittSprachliche Gleichbehandlung und Schlussbestimmung§ 10Sprachliche Gleichbehandlung§ 11Schlussbestimmung