Rechtstracker.at

§ 9

Fassungen
09.08.2016 bis 03.09.2017 — BGBl. II Nr. 216/2016
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 909.08.201603.09.2017 § → § BGBl. II Nr. 216/2016 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 219/2017
§ 922.08.201508.08.2016 BGBl. II Nr. 235/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulobstverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

09.08.2016BGBl. II Nr. 216/2016

Außerkrafttretensdatum

03.09.2017aufgehoben durch BGBl. II Nr. 219/2017

Index

55 Wirtschaftslenkung

Beachte

Ist auf Sachverhalte, die sich auf den Zeitraum ab 1. August 2016 beziehen, anzuwenden vergleiche Paragraph 14, Absatz 3,).

Text

Gewährung der Beihilfe für sonstige Maßnahmen gemäß Paragraph 5

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Für Maßnahmen gemäß Paragraph 5, ist nach erfolgter Zulassung gemäß Paragraph 7, in den Antragszeiträumen 01. Oktober bis 31. Oktober und 01. Jänner bis 31. Jänner eine detaillierte Projektbeschreibung zuzüglich Kostenvoranschlag bei der AMA einzureichen. Zur Plausibilisierung des veranschlagten Preises ist bei Leistungserbringung durch Dritte gegebenenfalls ein Vergleichsangebot vorzulegen.
  2. Absatz 2,Die Genehmigung der möglichen, maximalen Beihilfezahlung hat bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für Maßnahmen gemäß Paragraph 5, zur Verfügung stehenden Finanzrahmens zu erfolgen. Bei Überschreitung der verfügbaren Budgetmittel sind die beantragten maximalen Beihilfen aliquot zu kürzen.
  3. Absatz 3,Ein Projekt gemäß Paragraph 5, ist dann förderfähig, wenn die Leistungen der geplanten Maßnahme dem in der Projektbeschreibung veranschlagten Preis entsprechen. Werden gleichartige Projekte eingereicht, ist jenem Projekt der Vorzug zu geben, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Es kann maximal ein Projekt gemäß Paragraph 5, Ziffer eins, pro Jahr genehmigt werden.
  4. Absatz 4,Mit der Umsetzung der Maßnahmen gemäß Paragraph 5, darf erst nach Genehmigung durch die AMA begonnen werden.
  5. Absatz 5,Eine wesentliche Änderung des genehmigten Projekts ist vorab bei der AMA zu beantragen.
  6. Absatz 6,Werden die zugeteilten Budgetmittel vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin nicht ausgenützt, ist unverzüglich nach Kenntnis ein Antrag auf Reduzierung bei der AMA einzureichen. Beträgt die Ausnutzung weniger als 80 % der genehmigten voraussichtlichen Beihilfezahlung, ist dem Antrag eine ausreichende Begründung beizulegen bzw. im Einzelfall nach Aufforderung durch die AMA nachzureichen.
  7. Absatz 7,Die Beihilfe ist auf Antrag von der AMA zu gewähren, wenn die Voraussetzungen nach den in Paragraph eins, genannten Rechtsvorschriften erfüllt sind. Der Antrag auf Zahlung der Beihilfe ist spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach Durchführung des Projekts zu stellen.
  8. Absatz 8,Bei der Beantragung mittels Formblatt sind weiters vorzulegen:
    1. Ziffer eins
      für Maßnahmen gemäß Paragraph 5, Ziffer eins und 2 alle Belege zum Nachweis der Höhe und gegebenenfalls zum Nachweis der Zahlung der eingereichten Kosten,
    2. Ziffer 2
      für Maßnahmen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera a, eine Bestätigung der Einrichtung gemäß Artikel 22, der Verordnung (EU) Nr. 1308 aus 2013, über die Teilnahme am Projekt bzw. über die Durchführung des Projekts zuzüglich Angabe der Anzahl der Kinder, die teilgenommen haben sowie alle Belege zum Nachweis der Höhe und zum Nachweis der Zahlung der eingereichten Kosten und
    3. Ziffer 3
      für Maßnahmen gemäß Paragraph 5, Ziffer 3, Litera b, die erstellten Unterrichtsmaterialien, alle Belege zum Nachweis der Höhe der eingereichten Kosten sowie der Nachweis, dass diese der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 216/2016

Im RIS seit

17.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2017

Gesetzesnummer

20009257

Dokumentnummer

NOR40186170