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Erklärung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe für Arbeiter/innen und für Angestellte zur Satzung

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.2016 — BGBl. II Nr. 85/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.04.2016 BGBl. II Nr. 85/2016 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.04.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Satzung eines Kollektivvertrages für das grafische GewerbeArbeiter/innen und Angestellte | S 3/2016/X/42/1
  1. § 1Geltungsbereich der Satzung
Kollektivvertrag – Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs,
wird zur Satzung erklärt.
  1. § 2Inhalt der Satzung
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
  1. § 3