Norm Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen× ▾ ‹›Gliederung Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen Fassungen (Gesetz) ab 30.03.2017 — BGBl. II Nr. 86/2017 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.03.2017 BGBl. II Nr. 86/2017 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.03.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie§ 2Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachtheorie (Polyvalente Ausbildung)§ 3Verwendung in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinstieg)§ 4Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachpraxis§ 5Reduktion der Berufspraxiszeiten§ 6Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung§ 7Inkrafttreten