Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 160/2018Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
26.05.1995
Unterzeichnungsdatum
27.03.1995
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Minister, Vorsitzenden des Staatlichen Planungsausschusses der Sozialistischen Republik Vietnam
StF: BGBl. III Nr. 160/2018
Ratifikationstext
Das gegenständliche Übereinkommen ist gemäß seinem Art. IV am 26. Mai 1995 in Kraft getreten.Das gegenständliche Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch vier, am 26. Mai 1995 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und der Minister, Vorsitzender des Staatlichen Planungsausschusses der Sozialistischen Republik Vietnam, nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet;
in Bestätigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und ihren Völkern;
im festen Wunsche, diese Beziehungen zu intensivieren, den bilateralen Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern;
haben vereinbart, eine Gemeinsame Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu den folgenden Bedingungen einzurichten:
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018
Dokumentnummer
NOR40208485