Norm Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit Fassungen (Gesetz) ab 26.05.1995 — BGBl. III Nr. 160/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.05.1995 BGBl. III Nr. 160/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.05.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel IArt. 1ZIEL DER ARBEITSGRUPPEArtikel IIArt. 2ORGANISATION DER GEMEINSAMEN ARBEITSGRUPPEArtikel IIIArt. 3SITZUNGEN DER GEMEINSAMEN ARBEITSGRUPPEArtikel IVArt. 4GÜLTIGKEIT DES ÜBEREINKOMMENS