Norm C-HAV× ▾ ‹›Gliederung COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung (C-HAV) Fassungen (Gesetz) ab 26.05.2020 — BGBl. II Nr. 224/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.05.202030.09.2021 BGBl. II Nr. 224/2020 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.05.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Sondervorschrift zu einheitlichen Terminen und Fristen§ 3Sicherheitsvorkehrungen bei persönlicher Anwesenheit§ 4Sondervorschrift für die Durchführung von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen§ 5Sondervorschrift für das Aufnahmeverfahren für die Studien Human- und Zahnmedizin§ 6Sondervorschrift für die Durchführung von Aufnahmeverfahren an Fachhochschulen§ 7Inkrafttreten§ 8Außerkrafttreten