Norm Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren× ▾ ‹›Gliederung Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2022 — BGBl. II Nr. 259/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.202231.12.2022 BGBl. II Nr. 259/2022 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Zuständigkeit§ 3Antragstellung§ 4Verwendung der außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe§ 5Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 6Außerkrafttreten