Rechtstracker.at

Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2025 — BGBl. II Nr. 277/2024
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute01.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 277/2024
16.10.202431.12.2024 § → § BGBl. II Nr. 277/2024
11.07.202415.10.2024 § → § BGBl. II Nr. 198/2024
01.01.202310.07.2024 BGBl. II Nr. 495/2022 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.01.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
  1. § 1Ziele und Begriffsbestimmungen
  2. § 2Zeiträume, in denen stickstoffhältige Düngemittel nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden dürfen
  3. § 3Verfahren für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
  4. § 4Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden
  5. § 5Bedingungen für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nähe von Wasserläufen
  6. § 6Fassungsvermögen und Bauweise von Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdünger
  7. § 7Begrenzung für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
  8. § 8Betriebsbezogene Aufzeichnungsverpflichtungen
  9. § 9Verstärkte Aktionen für in Gebieten gemäß Anlage 5 gelegene Betriebe
  10. § 10Besondere Vorgaben für die Gewässeraufsicht
  11. § 11Umsetzungsklausel
  12. § 12Inkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Wirtschaftsdüngeranfallsmengen für 6 Monate je Stallplatz in m3 bei verschiedenen Entmistungssystemen
  2. Anl. 2Ammoniumanteil von Wirtschaftsdüngern, sonstigen organischen Düngern oder Klärschlamm
  3. Anl. 3Begrenzung der auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebrachten Stickstoffmenge
  4. Anl. 4Stickstoffanfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste
  5. Anl. 5Gebiete mit verstärkten Aktionen gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen