Norm Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden× ▾ ‹›Gliederung Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2023 — BGBl. II Nr. 65/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2023 BGBl. II Nr. 65/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zielbestimmung§ 2Geltungsbereich§ 3Information über die Herkunft von Zutaten§ 4Weitergabe der Information§ 5Dokumentation§ 6Inkrafttreten§ 7Evaluierung§ 8SchlussbestimmungAnlagenAnl. 1Zutaten in Speisen, über deren Herkunft zu informieren ist