Norm Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz× ▾ ‹›Gliederung Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in Graz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2024 — BGBl. I Nr. 202/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.202431.12.2030 § → § BGBl. I Nr. 202/2023 (Stammfassung) · aufgehoben 01.01.202431.12.2030 BGBl. I Nr. 202/2023 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zweckzuschüsse§ 2Vorhaben§ 3Kosten§ 4Finanzierung§ 5Controllingausschuss§ 6Verrechnung, Schlussabrechnung§ 7Kontrolle der Mittelverwendung§ 8VollziehungIn- und Außerkrafttreten§ 9AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3