Norm Frauenförderungsplan – BMI× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan – BMI Fassungen (Gesetz) ab 18.10.2025 — BGBl. II Nr. 221/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute18.10.2025 § → § BGBl. II Nr. 221/2025 01.01.202517.10.2025 § → § BGBl. II Nr. 221/2025 01.01.202331.12.2024 BGBl. II Nr. 35/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.10.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Grundsätze§ 2Anwendungsbereich§ 3Ziele§ 4Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz2. AbschnittAllgemeine Förderungsmaßnahmen§ 5Auswahlverfahren§ 6Diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld§ 7Aus- und Weiterbildung§ 8Vortragende und Unterrichtsmaterialien§ 9Berücksichtigung familiärer Verhältnisse§ 10Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit§ 11Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und Führungsverantwortung§ 12Überstunden§ 13Karenzierung und Wiedereinstieg in das Berufsleben§ 14Nebentätigkeiten3. AbschnittBesondere Förderungsmaßnahmen§ 15Bevorzugte Aufnahme von Frauen§ 16Förderung des beruflichen Aufstiegs von Frauen§ 17Vertretung von Frauen in Kommissionen und Beiräten§ 18Sonstige Förderungsmaßnahmen4. AbschnittOrganisatorische Förderungsmaßnahmen§ 19Berichtspflichten§ 20Gleichbehandlungsbeauftragte, Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und Kontaktfrauen§ 21Information und Schulung von Führungskräften§ 22Gender Mainstreaming§ 23Sprachliche Gleichbehandlung§ 24Information über einschlägige Rechtsvorschriften5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 25VerweisungenInkrafttreten§ 26AnlagenAnl. 1