Norm Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024 bis 2028× ▾ ‹›Gliederung Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024 bis 2028 Fassungen (Gesetz) ab 24.04.2024 — BGBl. II Nr. 109/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute24.04.202430.09.2029 § → § BGBl. II Nr. 109/2024 (Stammfassung) · aufgehoben 24.04.202430.09.2029 BGBl. II Nr. 109/2024 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.04.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anordnung zur Erstellung der Statistik§ 2Erhebungsgegenstand und -merkmale§ 3Durchführung der Erhebung und der Qualitätssicherung§ 4Berichtszeitraum, Umfang, Periodizität und Veröffentlichung§ 5KostenersatzAußerkrafttreten§ 6AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3