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Art. 2

Fassungen
ab 01.08.2025 — BGBl. III Nr. 114/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute01.08.2025 BGBl. III Nr. 114/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2025,

Typ

Vertrag – Vietnam

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.2025BGBl. III Nr. 114/2025

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Artikel 2

Zum Zweck der Förderung und des Ausbaus der finanziellen Zusammenarbeit ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, Folgendes zu unterstützen:

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Projektidentifikation und -vorbereitung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Beschaffungs- und Vertragsfragen im Rahmen des Projektvorbereitungsprogramms der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), Wien,
  • Strichaufzählung
    Projektbezogene, gebundene konzessionelle Kredite, bereitgestellt durch die OeKB durch Refinanzierung von Geschäftsbanken, unter Gewährung von 100-%-Garantien, Zinsstützungen und reduzierten Gebühren zur Ermöglichung dieser Kredite im Einzelfall,
  • Strichaufzählung
    Projektbezogene, ungebundene konzessionelle Kredite, bereitgestellt durch die OeKB durch Refinanzierung von Geschäftsbanken, unter Gewährung von 100-%-Garantien, Zinsstützungen und reduzierten Gebühren zur Ermöglichung dieser Kredite im Einzelfall.

Für die Finanzierung gemeinsam geförderter Projekte gemäß diesem Abkommen ist ab Inkrafttreten ein indikatives Gesamtfinanzierungsvolumen wie folgt vorgesehen:

  • Strichaufzählung
    EUR 100 Millionen für projektbezogene gebundene konzsessionelle Kredite,
  • Strichaufzählung
    50 Millionen EUR für projektbezogene ungebundene konzessionelle Kredite.
  • Strichaufzählung
     

Die Vertragsparteien können gegebenenfalls verfahrens- oder projektbezogene Einzelvereinbarungen durch Austausch von Schreiben auf technischer Ebene abschließen.

Schlagworte

Projektvorbereitung, Beschaffungsfrage

Im RIS seit

07.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025

Gesetzesnummer

20012948

Dokumentnummer

NOR40271495