Norm Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031 Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2026 — BGBl. II Nr. 212/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2026 BGBl. II Nr. 212/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung§ 1ZieleMaßnahmen zur Zielerreichung§ 2Frauenförderung§ 3Beseitigung von Unterschieden§ 4Schutz der Würde am Arbeitsplatz§ 5Sprachliche Gleichstellung§ 6Ausschreibungen§ 7Auswahlkriterien§ 8Unterstützung der bzw. des Gleichbehandlungsbeauftragten2. AbschnittBesondere Fördermaßnahmen§ 9Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung§ 10Laufbahn- und KarriereplanungFörderung des Wiedereinstiegs§ 11Information§ 12Gleitender WiedereinstiegMaßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 13Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung§ 14Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung§ 15Zusammensetzung von Kommissionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und Gremien§ 16Organisatorische Maßnahmen3. AbschnittSchlussbestimmungen§ 17Verweisung auf Bundesgesetze§ 18InkrafttretenAnlagenAnl. 1Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen *) | Stichtag: 30.06.2026