Norm ABV× ▾ ‹›Gliederung Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln (ABV) Fassungen (Gesetz) ab 29.12.2015 — BGBl. I Nr. 161/2015▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute29.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 161/2015 03.05.201228.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 147/2012 24.05.199502.05.2012 BGBl. Nr. 353/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.12.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 2Einteilung der Dampfkessel§ 3Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung§ 4Erleichterungen für Dampfkessel mit geringerem Gefahrenpotential§ 5Zeitweiliger Betrieb von Dampfkesseln mit herabgesetzten Werten der Betriebsparameter§ 6Betrieb von Dampfkesseln mit Fernüberwachung§ 7Speise- und KesselwasserAUFSTELLUNG§ 8Sicherheitsziele und Anforderungen§ 9Einteilung der Dampfkessel hinsichtlich der Aufstellung§ 10Aufstellungsmöglichkeiten§ 11ÜbergangsbestimmungAnlagenAnl. 1ABSCHNITT 1 | Betrieb von Dampfkesseln, ausgenommen Heißwasserkessel ohne ständige BeaufsichtigungAnl. 2Betrieb von Dampf- und Heißwasserkesseln bei Beaufsichtigung mittels FernüberwachungAnl. 3Beschaffenheit von Speisewasser und Kesselwasser für DampfkesselnAnl. 4AUFSTELLUNG