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Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG 2016)

Fassungen (Gesetz)
ab 28.12.2024 — BGBl. I Nr. 54/2024
Gliederung Fassung vom 28.12.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
  1. § 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Grundlegende Anforderungen
  4. § 3aMöglichkeit für Verbraucher und andere Endnutzer bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile zu erwerben
Zweiter AbschnittPflichten der Wirtschaftsakteure
  1. § 4Pflichten der Hersteller
  2. § 5Pflichten der Bevollmächtigten
  3. § 6Pflichten der Einführer
  4. § 7Pflichten der Händler
  5. § 8Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
  6. § 9Identifizierung der Wirtschaftakteure
Dritter AbschnittKonformität von Funkanlagen
  1. § 10Vermutung der Konformität von Funkanlagen
  2. § 11Konformitätsbewertungsverfahren
  3. § 12EU-Konformitätserklärung
  4. § 13Formal fehlende Konformität
  5. § 14Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
  6. § 15Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle und der Registrierungsnummer
  7. § 16Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software
  8. § 17Technische Unterlagen
Vierter AbschnittKonformitätsbewertungsstellen
  1. § 18Notifizierende Behörde
  2. § 19Notifizierungsverfahren
  3. § 20Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle in Bezug auf ihre Tätigkeit
  4. § 21Meldepflichten der Konformitätsbewertungsstelle
  5. § 22Beschwerden gegen eine Entscheidung der Konformitätsbewertungsstelle
Fünfter AbschnittInverkehrbringen, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Einfuhr, Nutzung und freier Verkehr von Funkanlagen
  1. § 23Inverkehrbringen und Bereitstellung
  2. § 24Inbetriebnahme und Nutzung von Funkanlagen
  3. § 25Freier Verkehr von Funkanlagen
Sechster AbschnittBehörden und Aufsichtsrechte
  1. § 26Behörden
  2. § 27Aufsicht
  3. § 28Aufsichtsmaßnahmen
  4. § 29Vorläufige Aufsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
  5. § 30Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  6. § 31Technische und administrative Prüfungen
  7. § 32Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch
  8. § 33Gebühren
Siebenter AbschnittVerwaltungsstrafbestimmungen
  1. § 35Verwaltungsstrafbestimmungen
Achter AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen
  1. § 36Übergangsbestimmungen
  2. § 37Verweisungen
  3. § 38Verlautbarungen
  4. § 39Vollziehung
  5. § 40Inkrafttreten
Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
  1. § 41
Anlagen
  1. Anl. 1
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3
  4. Anl. 4
  5. Anl. 5
  6. Anl. 6
  7. Anl. 7