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Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)

Gliederung Fassung vom 01.07.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 1aVerweisungen; Bezugnahme auf EU-Rechtsakte
  3. § 2Anzuwendende Vorschriften
  4. § 3Begriffsbestimmungen
2. AbschnittVerpackungen, Container und Tanks;
Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen;Fahrzeuge
  1. § 4Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
  2. § 5Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
  3. § 6Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
3. AbschnittPflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung
  1. § 7Pflichten von Beteiligten
  2. § 8Beförderungsgenehmigung
  3. § 9Ausnahmebewilligung
  4. § 10Ergänzende generelle Regelungen
  5. § 11Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)
  6. § 12Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern
  7. § 12aSicherung
4. AbschnittBesondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
  1. § 13Besondere Pflichten von Beteiligten
  2. § 14Besondere Ausbildung der Lenker
  3. § 15Kontrollen auf der Straße
  4. § 15aMängeleinstufung
  5. § 16Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
  6. § 17Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung
  7. § 20Kontrollen in Unternehmen
  8. § 21Amtshilfe
  9. § 22Kontrollberichte
5. AbschnittBesondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
  1. § 23Besondere Pflichten von Beteiligten
  2. § 24Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
6. AbschnittBesondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
  1. § 25Besondere Pflichten von Beteiligten
  2. § 26Ausbildung von Sachkundigen
  3. § 27Kontrollen auf Wasserstraßen
  4. § 28Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
  5. § 29Kontrollen in Unternehmen
  6. § 30Amtshilfe
7. AbschnittBesondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr
  1. § 31Besondere Ausbildung
8. AbschnittBesondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt
  1. § 32Besondere Pflichten von Beteiligten
  2. § 33Besondere Ausbildung
  3. § 34Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen
9. AbschnittBehörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluß- und Übergangsbestimmungen
  1. § 35Zuständige Behörden
  2. § 36Sachverständige
  3. § 37Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
  4. § 38In- und Außerkrafttreten
  5. § 39Übergangsbestimmungen
  6. § 40Vollziehung
Übergangs- und Schlussbestimmungen aus Novellen
  1. Art. 2 (EU)Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG — BGBl. I Nr. 35/2011
  2. Art. 3 (EU)Bezugnahme auf Richtlinien — BGBl. I Nr. 63/2007
  3. Art. 4 (EU)Bezugnahme auf Richtlinien — BGBl. I Nr. 86/2002
  4. Art. 5 (EU)Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 83/189/EWG