Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pyrotechnikgesetz 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 131/2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2015Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 24Paragraph 24
Index
41/04 Sprengmittel, Waffen, Munition
Text
Kennzeichnung anderer pyrotechnischer Gegenstände und pyrotechnischer Sätze
§ 24.Paragraph 24,
(1)Absatz eins,Der Hersteller oder der Importeur hat sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände, ausgenommen jene für Fahrzeuge, die im Bundesgebiet in Verkehr gebracht und an Endverbraucher bereitgestellt werden, in deutscher Sprache richtig, sichtbar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sind.
(2)Absatz 2,Die Kennzeichnung gemäß Abs. 1 muss mindestens enthaltenDie Kennzeichnung gemäß Absatz eins, muss mindestens enthalten
den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke und die Postanschrift des Herstellers,
wenn der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, die Angaben zum Hersteller nach Z 1 sowie den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragenen Handelsmarke und die Postanschrift des Importeurs,wenn der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, die Angaben zum Hersteller nach Ziffer eins, sowie den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragenen Handelsmarke und die Postanschrift des Importeurs,
den Namen und den Typ des Gegenstandes,
die Registrierungsnummer nach § 21d,die Registrierungsnummer nach Paragraph 21 d,,
das CE-Kennzeichen nach § 22,das CE-Kennzeichen nach Paragraph 22,,
die Produkt-, Chargen- oder Seriennummer des Artikels,
die betreffende Altersgrenze nach § 15,die betreffende Altersgrenze nach Paragraph 15,,
Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation,
die Nettoexplosivstoffmasse und
bei Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 zusätzlich das Herstellungsjahr.
(3)Absatz 3,Feuerwerkskörper müssen unbeschadet der Angaben gemäß Abs. 2 die folgenden Mindestinformationen enthalten:Feuerwerkskörper müssen unbeschadet der Angaben gemäß Absatz 2, die folgenden Mindestinformationen enthalten:
Kategorie F1: gegebenenfalls „nur zur Verwendung im Freien“ und einen Mindestsicherheitsabstand;
Kategorie F2: „nur zur Verwendung im Freien“ und gegebenenfalls einen Mindestsicherheitsabstand;
Kategorie F3: „nur zur Verwendung im Freien“ und einen Mindestsicherheitsabstand;
Kategorie F4: „zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen“, einen Mindestsicherheitsabstand oder Kenngrößen zur Ermittlung des Mindestsicherheitsabstandes.
(4)Absatz 4,Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater müssen unbeschadet der Angaben gemäß Abs. 2 die folgenden Mindestinformationen enthalten:Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater müssen unbeschadet der Angaben gemäß Absatz 2, die folgenden Mindestinformationen enthalten:
Kategorie T1: gegebenenfalls „nur zur Verwendung im Freien“ und einen Mindestsicherheitsabstand;
Kategorie T2: „zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen“, einen Mindestsicherheitsabstand oder Kenngrößen zur Ermittlung des Mindestsicherheitsabstandes.
(5)Absatz 5,Falls auf dem pyrotechnischen Gegenstand nicht genügend Platz für die nach den Abs. 2 bis 4 erforderliche Kennzeichnung vorhanden ist, müssen die Informationen auf der kleinsten Verpackungseinheit angebracht werden.Falls auf dem pyrotechnischen Gegenstand nicht genügend Platz für die nach den Absatz 2 bis 4 erforderliche Kennzeichnung vorhanden ist, müssen die Informationen auf der kleinsten Verpackungseinheit angebracht werden.
(6)Absatz 6,Die Kennzeichnung pyrotechnischer Sätze, die im Bundesgebiet in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, muss mindestens Name und Typ des Satzes, die jeweilige Kategorie sowie eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation enthalten. Sie muss in deutscher Sprache erfolgen und ist auf der kleinsten Verpackungseinheit anzubringen.
Schlagworte
Produktnummer, Chargennummer
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2015
Dokumentnummer
NOR40167831