BGBl. Nr. 455/1990
455. Bundesgesetz: Änderung der Strafprozeßordnung und des Richterdienstgesetzes
Bundesgesetz vom 5. Juli 1990, mit dem die Strafprozeßordnung und das Richterdienstgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 68geändertZ 1 (neu), Z 2 (neu), Schlussteil (neu)
Dienstzulage.
1. bei Richtern der für Strafsachen zuständigen Gerichtshöfe erster Instanz Nebengebühren für Journaldienste, für Rufbereitschaft und für Dienstleistungen auf Grund einer Inanspruchnahme im Rahmen der Rufbereitschaft,
2. bei Richtern der für Strafsachen zuständigen Bezirksgerichte Nebengebühren für zeitliche Mehrleistungen
a) für die Dauer der an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gemäß § 451 Abs. 3 in Verbindung mit § 453 der Strafprozeßordnung 1975 durchgeführten Hauptverhandlungen und
b) für den mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Hauptverhandlungen verbundenen Zeitaufwand im Ausmaß jeweils der Hälfte der Hauptverhandlungsdauer.
Die Hälfte der Dienstzulage gilt als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
§ 68geändertZ 1 (entfallen), Z 2 (entfallen), Schlussteil (entfallen)
Dienstzulage.