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BGBl. I Nr. 176/2004

kundgemacht 30.12.2004 RIS↗Parlament↗
Dienstrechts-Novelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2004)
Kundmachung BGBl. I Nr. 176/2004× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) 341 § 0↗RIS↗
§ 140geändertAbs 3
in Kraft 10.08.2002 – 31.12.2004 · idF BGBl. I Nr. 119/2002 · danach: BGBl. I Nr. 176/2004 § 140↗RIS↗
in Kraft 01.01.2005 – 30.06.2005 · idF BGBl. I Nr. 176/2004 § 140↗RIS↗
… 26 unveränderte Absätze
Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
§ 140.
(1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die Verwendungsbezeichnung „Beamter” vorgesehen. Diese Verwendungsbezeichnung kann mit einem Kurzhinweis auf die Art der Aufgabenstellung („für ...”) geführt werden.
(2) An die Stelle dieser Verwendungsbezeichnung treten folgende Amtstitel:
1. in der Verwendungsgruppe A 1
a) ab der Gehaltsstufe 11 ............................. Oberrat,
b) abweichend von lit. a in den Funktionsgruppen 2 bis 4 ab der
Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5 und 6 ab der
Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7 bis 9
an Zentralstellen ........................... Ministerialrat,
in der Parlamentsdirektion abweichend
hievon ....................................... Parlamentsrat,
an sonstigen Dienststellen .......................... Hofrat,
2. in der Verwendungsgruppe A 2 ab der Gehaltsstufe 10:
a) in der Grundlaufbahn und in den Funktionsgruppen 1
und 2 .............................................. Amtsrat,
b) in den Funktionsgruppen 3 bis 8 ............... Amtsdirektor,
3. in der Verwendungsgruppe A 3 ab der Gehaltsstufe 10:
a) in der Grundlaufbahn und in den Funktionsgruppen 1
und 2 ........................................ Fachinspektor,
b) in den Funktionsgruppen 3 bis 8 .......... Fachoberinspektor,
4. in der Verwendungsgruppe A 4 ab der Gehaltsstufe 10:
a) in der Grundlaufbahn ............................ Kontrollor,
b) in den Funktionsgruppen 1 und 2 ............. Oberkontrollor,
5. in der Verwendungsgruppe A 5 ab der
Gehaltsstufe 10: ............................ Oberamtsassistent,
6. in den Verwendungsgruppen A 6 und A 7 ab der
Gehaltsstufe 10: ................................. Oberamtswart.
(3) Abweichend von den Abs. 1 und 2 sind für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen:
Verwaltungsdienstes folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen: für den Leiter der Präsidentschaftskanzlei Kabinettsdirektor
für den Leiter der Kabinettsdirektor Sonderberater des Bundespräsidenten
Präsidentschaftskanzlei in internationalen Angelegenheiten, den
für den Sonderberater Botschafter Leiter des Internationalen Dienstes der
des Bundespräsidenten Parlamentsdirektion, den außenpolitischen
in internationalen Berater des Bundeskanzlers und den
Angelegenheiten, den außenpolitischen Berater des Vizekanzlers
Leiter des Internationalen (abweichend vom allenfalls anwendbaren
Dienstes der Abs. 4) Botschafter
Parlamentsdirektion, für den Stellvertreter des
den außenpolitischen Kabinettsdirektors Kabinettsvizedirektor
Berater des Bundeskanzlers für den Leiter der Parlamentsdirektion Parlamentsdirektor
und den außenpolitischen für die Stellvertreter des Leiters der
Berater des Vizekanzlers Parlamentsdirektion Parlamentsvizedirektor
(abweichend vom allenfalls für den Leiter eines Dienstes in der
anwendbaren Abs. 4) Parlamentsdirektion Dienstleiter
für den Stellvertreter des Kabinettsvizedirektor leitenden Beamten im
Kabinettsdirektors Verfassungsgerichtshof Generalsekretär
für den Leiter der Parlamentsdirektor einer Sektion in einer
Parlamentsdirektion Zentralstelle, wenn für ihn in diesem Absatz
für seine Stellvertreter Parlamentsvizedirektor keine andere Verwendungsbezeichnung
für den Leiter eines Dienstleiter vorgesehen ist Sektionschef
Dienstes für den Leiter einer Gruppe in der einer
Parlamentsdirektion Zentralstelle, wenn für ihn in diesem Absatz
für den leitenden Beamten Generalsekretär keine andere Verwendungsbezeichnung
im Verfassungsgerichtshof vorgesehen ist Gruppenleiter
für den Leiter einer Sektionschef Abteilung in einer
Sektion in einer Zentralstelle Abteilungsleiter
Zentralstelle, wenn für den Leiter eines Referats in einer
ihn in diesem Abs. keine Zentralstelle Referatsleiter
andere Verwendungsbezeichnung für den Leiter des Bundesamtes für Eich- und Präsident d. (unter
vorgesehen ist Vermessungswesen, des Bundesdenkmalamtes, Hinzufügung der
für den Leiter einer Gruppenleiter der Finanzprokuratur oder des Patentamtes Bezeichnung der
Gruppe in einer Behörde)
Zentralstelle, wenn für ihn den Stellvertreter des Leiters des Vizepräsident d.
in diesem Abs. keine andere Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, (unter Hinzufügung der
Verwendungsbezeichnung der Finanzprokuratur oder des Patentamtes Bezeichnung der
vorgesehen ist Behörde)
für den Leiter einer Abteilungsleiter des Österreichischen Generaldirektor des
Abteilung in einer Staatsarchivs Österreichischen
Zentralstelle Staatsarchivs
für den Leiter eines Referatsleiter der Generaldirektion für die Generaldirektor für
Referats in einer öffentliche Sicherheit die öffentliche
Zentralstelle Sicherheit
für den Leiter des Präsident d. (unter Hinzufügung der Bundespolizeidirektion
Bundesamtes für Eich- Bezeichnung der Behörde) Wien Polizeipräsident
und Vermessungswesen, für den Stellvertreter des Leiters der
des Bundesdenkmalamtes Bundespolizeidirektion Wien Polizeivizepräsident
für den Leiter einer Finanzlandesdirektion, Sicherheitsdirektion Sicherheitsdirektor
der Finanzprokuratur, für den Leiter des Bundeskriminalamtes Direktor des
Patentamtes oder des Bundeskriminalamtes
Österreichischen für den Leiter einer Bundespolizeibehörde
Statistischen Zentralamtes außerhalb Wiens Polizeidirektor
für den Stellvertreter des Vizepräsident d. (unter Hinzufügung Leiter eines Polizeikommissariates
Leiters des Bundesamtes der Bezeichnung der in Wien Stadthauptmann
für Eich- und Behörde) den Beamten des Höheren Dienstes bei
Vermessungswesen, einer Sicherheitsdirektion oder einer
Finanzlandesdirektion, der Bundespolizeibehörde bei Dienstleistung in
Finanzprokuratur, des Uniform
Patentamtes oder des
Österreichischen
Statistischen Zentralamtes
für den Leiter der            Generaldirektor d.
Österreichischen              (unter Hinzufügung der
Nationalbibliothek, des      Bezeichnung der
Österreichischen              Dienststelle)
Staatsarchivs oder der
Österreichischen
Staatsdruckerei
für den Stellvertreter des    Generaldirektor-Stellvertreter
Leiters der Österreichischen  der Österreichischen
Nationalbibliothek            Nationalbibliothek
für den Leiter der            Generaldirektor für die
Generaldirektion für die      öffentliche Sicherheit
öffentliche Sicherheit
für den Leiter der            Polizeipräsident
Bundespolizeidirektion
Wien
für seinen Stellvertreter    Polizeivizepräsident
für den Leiter einer          Sicherheitsdirektor
Sicherheitsdirektion
für den Leiter des            Gendarmeriegeneral
Gendarmeriezentralkommandos
für den Leiter einer          Polizeidirektor
Bundespolizeibehörde
außerhalb Wiens
für den Leiter eines          Stadthauptmann
Bezirkspolizeikommissariates
in Wien
für den Beamten des
Höheren Dienstes bei einer
Sicherheitsdirektion oder
einer Bundespolizeibehörde
bei Dienstleistung in Uniform
bis zur Gehaltsstufe 6 Kommissär
in den Gehaltsstufen 7 bis 10 Rat
für den Leiter des inneren Landesschulratsdirektor Dienstes des Landesschulrats-
Dienstes des Amtes des Landesschulrates (Stadtschulratsdirektor)Stadtschulrates direktor
Landesschulrates für Wien) (Stadtschulrats-
(Stadtschulrates für Wien direktor)
für den Leiter der Wasserstraßendirektion Baudirektor d. (unter der
Wasserstraßendirektion, Hinzufügung der Wasserstraßen-
der Bundesbaudirektion Wien Bezeichnung der direktion
oder einer Behörde) für den Leiter der Burghauptmannschaft
Bundesgebäudeverwaltung Österreich Burghauptmann
für den Leiter einer Berghauptmann Bibliothek (ausgenommen Direktor d. (unter
Berghauptmannschaft einer Universitätsbibliothek), eines Hinzufügung der
für den Leiter einer Direktor d. (unter Hinzufügung der Archivs, einer Anstalt, eines Museums, eines Bezeichnung der
Bibliothek (ausgenommen Kulturinstitutes oder einer Bezeichnung der größeren oder geleiteten Organi-
Universitätsbibliothek), Organisationseinheit selbstständigen Sammlung sationseinheit)
eines Archivs, einer Anstalt, für den Leiter des ärztlichen Dienstes bei Chefarzt d. (unter
eines Museums, eines Dienststellen des Bundes oder bei der Hinzufügung der
Kulturinstitutes oder einer Bundesgendarmerie Bezeichnung der
größeren Dienststelle oder selbständigen des
Sammlung Wortes
für den Leiter des Chefarzt d. (unter Hinzufügung der „Bundesgendarmerie“)
ärztlichen Dienstes bei Bezeichnung der Dienststelle oder für den Leiter des gesamten Kanzleidienstes Parlamentskanzlei-
Dienststellen des Bundes des Wortes „Bundesgendarmerie”) in der Parlamentsdirektion direktor
oder bei der für den Leiter des gesamten Kanzleidienstes Ministerialkanzlei-
Bundesgendarmerie in einer anderen Zentralstelle direktor
für den Leiter des gesamten Parlamentskanzleidirektor Bereiter der Spanischen Reitschule Bereiter der
Kanzleidienstes in der
Parlamentsdirektion
für den Leiter des gesamten  Ministerialkanzleidirektor
Kanzleidienstes in einer
anderen Zentralstelle
für den Bereiter der          Bereiter der Spanischen Reitschule
Spanischen Reitschule
für den Bereiter der Spanischen Reitschule Oberbereiter der Spanischen
in leitender Stellung Spanischen Reitschule Reitschule
in leitender Stellung
(4) Beamte, die bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder im höheren auswärtigen Dienst im Inland Dienst versehen, haben für die Dauer dieser Verwendung die ihrer Verwendung entsprechende Verwendungsbezeichnung zu führen. Diese Verwendungsbezeichnungen sind vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten unter Bedachtnahme auf die internationale Übung und die dienstrechtliche Stellung des Beamten durch Verordnung zu bestimmen.
… 4 unveränderte Absätze
(5) Die Wirkung der mit der Erreichung einer höheren Gehaltsstufe oder höheren Funktionsgruppe verbundenen Änderung des Amtstitels gemäß Abs. 2 oder der Verwendungsbezeichnung gemäß Abs. 3 tritt während eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss nicht ein. Wird jedoch das Disziplinarverfahren eingestellt oder der Beamte freigesprochen, tritt die Wirkung des Abs. 2 oder 3 rückwirkend ein. Im Falle eines Schuldspruches ohne Strafe kann mit Bescheid festgestellt werden, dass die Wirkung des Abs. 2 oder 3 rückwirkend eintritt, wenn
1. die Schuld des Beamten gering ist,
2. die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und
3. keine dienstlichen Interessen entegegenstehen (Anm.: richtig: entgegenstehen).
§ 140geändertAbs 3
nie in Kraft getreten (vorgesehen ab 01.07.2005) · idF BGBl. I Nr. 151/2004 · an diesem Tag: BGBl. I Nr. 176/2004 § 140↗RIS↗
in Kraft 01.07.2005 – 31.12.2006 · idF BGBl. I Nr. 176/2004 · danach: BGBl. I Nr. 117/2006 § 140↗RIS↗
… 26 unveränderte Absätze
Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
§ 140.
(1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die Verwendungsbezeichnung „Beamter” vorgesehen. Diese Verwendungsbezeichnung kann mit einem Kurzhinweis auf die Art der Aufgabenstellung („für ...”) geführt werden.
(2) An die Stelle dieser Verwendungsbezeichnung treten folgende Amtstitel:
1. in der Verwendungsgruppe A 1
a) ab der Gehaltsstufe 11 ............................. Oberrat,
b) abweichend von lit. a in den Funktionsgruppen 2 bis 4 ab der
Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5 und 6 ab der
Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7 bis 9
an Zentralstellen ........................... Ministerialrat,
in der Parlamentsdirektion abweichend
hievon ....................................... Parlamentsrat,
an sonstigen Dienststellen .......................... Hofrat,
2. in der Verwendungsgruppe A 2 ab der Gehaltsstufe 10:
a) in der Grundlaufbahn und in den Funktionsgruppen 1
und 2 .............................................. Amtsrat,
b) in den Funktionsgruppen 3 bis 8 ............... Amtsdirektor,
3. in der Verwendungsgruppe A 3 ab der Gehaltsstufe 10:
a) in der Grundlaufbahn und in den Funktionsgruppen 1
und 2 ........................................ Fachinspektor,
b) in den Funktionsgruppen 3 bis 8 .......... Fachoberinspektor,
4. in der Verwendungsgruppe A 4 ab der Gehaltsstufe 10:
a) in der Grundlaufbahn ............................ Kontrollor,
b) in den Funktionsgruppen 1 und 2 ............. Oberkontrollor,
5. in der Verwendungsgruppe A 5 ab der
Gehaltsstufe 10: ............................ Oberamtsassistent,
6. in den Verwendungsgruppen A 6 und A 7 ab der
Gehaltsstufe 10: ................................. Oberamtswart.
(3) Abweichend von den Abs. 1 und 2 sind für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen:
Verwaltungsdienstes folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen: für den Leiter der Präsidentschaftskanzlei Kabinettsdirektor
für den Leiter der Kabinettsdirektor Sonderberater des Bundespräsidenten
Präsidentschaftskanzlei in internationalen Angelegenheiten, den
für den Sonderberater Botschafter Leiter des Internationalen Dienstes der
des Bundespräsidenten Parlamentsdirektion, den außenpolitischen
in internationalen Berater des Bundeskanzlers und den
Angelegenheiten, den außenpolitischen Berater des Vizekanzlers
Leiter des Internationalen (abweichend vom allenfalls anwendbaren
Dienstes der Abs. 4) Botschafter
Parlamentsdirektion, für den Stellvertreter des
den außenpolitischen Kabinettsdirektors Kabinettsvizedirektor
Berater des Bundeskanzlers für den Leiter der Parlamentsdirektion Parlamentsdirektor
und den außenpolitischen für die Stellvertreter des Leiters der
Berater des Vizekanzlers Parlamentsdirektion Parlamentsvizedirektor
(abweichend vom allenfalls für den Leiter eines Dienstes in der
anwendbaren Abs. 4) Parlamentsdirektion Dienstleiter
für den Stellvertreter des Kabinettsvizedirektor leitenden Beamten im
Kabinettsdirektors Verfassungsgerichtshof Generalsekretär
für den Leiter der Parlamentsdirektor einer Sektion in einer
Parlamentsdirektion Zentralstelle, wenn für ihn in diesem Absatz
für seine Stellvertreter Parlamentsvizedirektor keine andere Verwendungsbezeichnung
für den Leiter eines Dienstleiter vorgesehen ist Sektionschef
Dienstes für den Leiter einer Gruppe in der einer
Parlamentsdirektion Zentralstelle, wenn für ihn in diesem Absatz
für den leitenden Beamten Generalsekretär keine andere Verwendungsbezeichnung
im Verfassungsgerichtshof vorgesehen ist Gruppenleiter
für den Leiter einer Sektionschef Abteilung in einer
Sektion in einer Zentralstelle Abteilungsleiter
Zentralstelle, wenn für den Leiter eines Referats in einer
ihn in diesem Abs. keine Zentralstelle Referatsleiter
andere Verwendungsbezeichnung für den Leiter des Bundesamtes für Eich- und Präsident d. (unter
vorgesehen ist Vermessungswesen, des Bundesdenkmalamtes, Hinzufügung der
für den Leiter einer Gruppenleiter der Finanzprokuratur oder des Patentamtes Bezeichnung der
Gruppe in einer Behörde)
Zentralstelle, wenn für ihn den Stellvertreter des Leiters des Vizepräsident d.
in diesem Abs. keine andere Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, (unter Hinzufügung der
Verwendungsbezeichnung der Finanzprokuratur oder des Patentamtes Bezeichnung der
vorgesehen ist Behörde)
für den Leiter einer Abteilungsleiter des Österreichischen Generaldirektor des
Abteilung in einer Staatsarchivs Österreichischen
Zentralstelle Staatsarchivs
für den Leiter eines Referatsleiter der Generaldirektion für die Generaldirektor für
Referats in einer öffentliche Sicherheit die öffentliche
Zentralstelle Sicherheit
für den Leiter des Präsident d. (unter Hinzufügung der Bundespolizeidirektion
Bundesamtes für Eich- Bezeichnung der Behörde) Wien Polizeipräsident
und Vermessungswesen, für den Stellvertreter des Leiters der
des Bundesdenkmalamtes Bundespolizeidirektion Wien Polizeivizepräsident
für den Leiter einer Finanzlandesdirektion, Sicherheitsdirektion Sicherheitsdirektor
der Finanzprokuratur, für den Leiter des Bundeskriminalamtes Direktor des
Patentamtes oder des
Österreichischen
Statistischen Zentralamtes
für den Stellvertreter des    Vizepräsident d. (unter Hinzufügung
Leiters des Bundesamtes      der Bezeichnung der
für Eich- und                Behörde)
Vermessungswesen, einer
Finanzlandesdirektion, der
Finanzprokuratur, des
Patentamtes oder des
Österreichischen
Statistischen Zentralamtes
für den Leiter der            Generaldirektor d.
Österreichischen              (unter Hinzufügung der
Nationalbibliothek, des      Bezeichnung der
Österreichischen              Dienststelle)
Staatsarchivs oder der
Österreichischen
Staatsdruckerei
für den Stellvertreter des    Generaldirektor-Stellvertreter
Leiters der Österreichischen  der Österreichischen
Nationalbibliothek            Nationalbibliothek
für den Leiter der            Generaldirektor für die
Generaldirektion für die      öffentliche Sicherheit
öffentliche Sicherheit
für den Leiter der            Polizeipräsident
Bundespolizeidirektion
Wien
für seinen Stellvertreter    Polizeivizepräsident
für den Leiter einer          Sicherheitsdirektor
Sicherheitsdirektion
für den Leiter des            Direktor des Bundeskriminalamtes
Bundeskriminalamtes
für den Leiter einer Polizeidirektor Bundespolizeibehörde
Bundespolizeibehörde außerhalb Wiens Polizeidirektor
außerhalb Wiens für den Leiter eines Polizeikommissariates
für den Leiter eines in Wien Stadthauptmann
Polizeikommissariates für den Beamten des Höheren Dienstes bei
in Wien einer Sicherheitsdirektion oder einer
für den Beamten des Bundespolizeibehörde bei Dienstleistung in
Höheren Dienstes bei einer Uniform
Sicherheitsdirektion oder
einer Bundespolizeibehörde
bei Dienstleistung in Uniform
bis zur Gehaltsstufe 6 Kommissär
in den Gehaltsstufen 7 bis 10 Rat
für den Leiter des inneren Landesschulratsdirektor Dienstes des Landesschulrats-
Dienstes des Amtes des Landesschulrates (Stadtschulratsdirektor)Stadtschulrates direktor
Landesschulrates für Wien) (Stadtschulrats-
(Stadtschulrates für Wien direktor)
für den Leiter der Wasserstraßendirektion Baudirektor d. (unter der
Wasserstraßendirektion, Hinzufügung der Wasserstraßen-
der Bundesbaudirektion Wien Bezeichnung der direktion
oder einer Behörde) für den Leiter der Burghauptmannschaft
Bundesgebäudeverwaltung Österreich Burghauptmann
für den Leiter einer Berghauptmann Bibliothek (ausgenommen Direktor d. (unter
Berghauptmannschaft einer Universitätsbibliothek), eines Hinzufügung der
für den Leiter einer Direktor d. (unter Hinzufügung der Archivs, einer Anstalt, eines Museums, eines Bezeichnung der
Bibliothek (ausgenommen Kulturinstitutes oder einer Bezeichnung der größeren oder geleiteten Organi-
Universitätsbibliothek), Organisationseinheit selbstständigen Sammlung sationseinheit)
eines Archivs, einer Anstalt, für den Leiter des ärztlichen Dienstes bei Chefarzt d. (unter
eines Museums, eines Dienststellen des Bundes oder bei der Hinzufügung der
Kulturinstitutes oder einer Bundespolizei Bezeichnung der
größeren Dienststelle oder selbständigen des
Sammlung Wortes
für den Leiter des Chefarzt d. (unter Hinzufügung der „Bundespolizei“)
ärztlichen Dienstes bei Bezeichnung der Dienststelle oder für den Leiter des gesamten Kanzleidienstes Parlamentskanzlei-
Dienststellen des Bundes des Wortes „Bundespolizei”) in der Parlamentsdirektion direktor
oder bei der für den Leiter des gesamten Kanzleidienstes Ministerialkanzlei-
Bundespolizei in einer anderen Zentralstelle direktor
für den Leiter des gesamten Parlamentskanzleidirektor Bereiter der Spanischen Reitschule Bereiter der
Kanzleidienstes in der
Parlamentsdirektion
für den Leiter des gesamten  Ministerialkanzleidirektor
Kanzleidienstes in einer
anderen Zentralstelle
für den Bereiter der          Bereiter der Spanischen Reitschule
Spanischen Reitschule
für den Bereiter der Spanischen Reitschule Oberbereiter der Spanischen
in leitender Stellung Spanischen Reitschule Reitschule
in leitender Stellung
(4) Beamte, die bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder im höheren auswärtigen Dienst im Inland Dienst versehen, haben für die Dauer dieser Verwendung die ihrer Verwendung entsprechende Verwendungsbezeichnung zu führen. Diese Verwendungsbezeichnungen sind vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten unter Bedachtnahme auf die internationale Übung und die dienstrechtliche Stellung des Beamten durch Verordnung zu bestimmen.
… 4 unveränderte Absätze
(5) Die Wirkung der mit der Erreichung einer höheren Gehaltsstufe oder höheren Funktionsgruppe verbundenen Änderung des Amtstitels gemäß Abs. 2 oder der Verwendungsbezeichnung gemäß Abs. 3 tritt während eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss nicht ein. Wird jedoch das Disziplinarverfahren eingestellt oder der Beamte freigesprochen, tritt die Wirkung des Abs. 2 oder 3 rückwirkend ein. Im Falle eines Schuldspruches ohne Strafe kann mit Bescheid festgestellt werden, dass die Wirkung des Abs. 2 oder 3 rückwirkend eintritt, wenn
1. die Schuld des Beamten gering ist,
2. die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und
3. keine dienstlichen Interessen entegegenstehen (Anm.: richtig: entgegenstehen).