BGBl. I Nr. 120/2016
Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30geändertAbs 1 Z 1, Z 11
… 3 unveränderte Absätze
4. Teil
Nutzung des Visa-Informationssystems durch Sicherheitsbehörden
Zugriffsberechtigung auf VIS-Daten
§ 30.
(1) Die Sicherheitsbehörden werden ermächtigt, folgende Daten aus dem Visa-Informationssystem (VIS) abzufragen, wenn dies im Einzelfall für Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer Straftaten nach den §§ 278b und 278c StGB sowie sonstiger schwerwiegender Straftaten, wie sie im Anhang 1 Teil A des EU-JZG angeführt sind, erforderlich ist:
1. Nachname Familienname, Geburtsname, frühere Nachnamen Familiennamen, Vorname(n), Geschlecht, Datum, Ort und Land der Geburt;
2. gegenwärtige Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt;
… 7 unveränderte Absätze
3. Art und Nummer des Reisedokuments, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Ablauf der Gültigkeit;
4. Hauptreiseziel und Dauer des geplanten Aufenthalts;
5. Zweck der Reise;
6. geplanter Tag der Ein- und Ausreise;
7. geplante Grenzübertrittsstelle der ersten Einreise oder geplante Durchreiseroute;
8. Wohnort;
9. Fingerabdrücke;
10. Art und Nummer des Visums;
11. zur Person, die eine Einladung ausgesprochen hat sowie zur Person, die verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen: Nachname, frühere Nachnamen, Familienname, frühere Familiennamen, Vorname(n), Geschlecht, Datum, Ort und Land der Geburt und Staatsangehörigkeit.
(2) Stimmen die Daten mit den zu einer Person gespeicherten Daten überein, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, auch
… 6 unveränderte Absätze
1. alle sonstigen, für Zwecke der Ausstellung eines Visums vorliegende Daten;
2. Lichtbilder;
3. Daten zu früher erteilten, abgelehnten, annullierten, aufgehobenen oder verlängerten Visa
zu verwenden.
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