Absatz eins,Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an der Finanzzuweisung gemäß Paragraph 27, um sechs Millionen Euro erhöht (Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer 4,). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 93 726 000 Euro jährlich.
BGBl. I Nr. 168/2023
Finanzausgleichsgesetz 2024 sowie Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017, des Umweltförderungsgesetzes, des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes, des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 und des Bildungsinvestitionsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2024 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 25neu
Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima
Paragraph 25,
- Absatz 2,Die Mittel werden länderweise wie folgt aufgeteilt (in Euro):
| Länder | Gemeinden |
Burgenland | 13 046 000 | 2 571 000 |
Kärnten | 20 354 000 | 6 063 000 |
Niederösterreich | 77 737 000 | 16 407 000 |
Oberösterreich | 74 316 000 | 15 930 000 |
Salzburg | 18 954 000 | 6 678 000 |
Steiermark | 53 073 000 | 12 458 000 |
Tirol | 49 637 000 | 8 493 000 |
Vorarlberg | 14 760 000 | 4 621 000 |
Wien | 64 397 000 | 26 505 000 |
Diese Mittel sind vom Bund bis 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen und von diesen – außer in Wien – an die einzelnen Gemeinden im Verhältnis des abgestuften Bevölkerungsschlüssels bis spätestens 3. Juli weiterzuleiten.