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Entscheidung 10 Ob 62/22y×

Entscheidung 10 Ob 62/22y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040045 Rechtssatz 17.06.1971Zivilrecht
Aufhebung eines Urteils zur Erhebung und Feststellung der Auslegung einer ausländischen Gesetzesstelle in der Rechtsanwendung des betreffenden Auslandes.
RS0041188 Rechtssatz 18.05.1965Zivilrecht
Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung begründet die Entscheidung über ein bloßes Leistungsbegehren (hier Pachtzinsklage) im Vorprozeß nur die Rechtskraft bezüglich des damals gestellten Leistungsbegehrens, nicht aber hinsichtlich des diesem L …
RS0090863 Rechtssatz 24.10.1995Zivilrecht
Das UN-Kaufrecht regelt weder die Verjährung der aus dem Vertrag folgenden Rechte noch Regressansprüche. Für diese Fragen ist das sonst anwendbare Recht maßgebend.
RS0110172 Rechtssatz 19.05.1998Zivilrecht
Urteile und Beschlüsse ausländischer Gerichte können im Inland nur dann materielle Rechtskraft äußern, wenn sie kraft staatsvertraglicher Regelung im Inland entweder anerkannt oder vollstreckt werden können. Es bedarf also eines "Anerkennungsvertrags und (o …
RS0112333 Rechtssatz 29.06.1999Zivilrecht
Das UN-KaufrechtsÜbk schafft selbst materielles Recht.
RS0113574 Rechtssatz 28.04.2000Zivilrecht
Der Satz in AGB, dass ausschließlich deutsches Recht anzuwenden sei, reicht für einen Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens nicht aus, weil ihm nicht entnommen werden kann, dass damit das nationale unvereinheitlichte Recht gemeint ist.
RS0115754 Rechtssatz 22.10.2001Zivilrecht
Das Übereinkommen beschränkt sich bei Regelung des Vertragsabschlusses auf den äußeren Konsens. Darüber hinausgehende Fragen wie etwa jene der Geschäftsfähigkeit oder der Verjährung werden darin ebensowenig geregelt wie das Problem der Vollmacht.
RS0115967 Rechtssatz 22.10.2001Zivilrecht
Grundsätzlich ist das UN-K - als Teil der österreichischen Rechtsordnung - von der Rechtswahl mitumfasst. Die Parteien, die seine Anwendung nicht wollen, müssen eine entsprechende ausdrückliche oder stillschweigende Ausschlussvereinbarung treffen.
RS0117940 Rechtssatz 21.08.2003Zivilrecht
An die Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel dürfen nicht dieselben Anforderungen wie an die inländischer Titel gestellt werden. Diese grundsätzliche Großzügigkeit bei der Vollstreckung ausländischer Titel kann aber keinesfalls so weit gehen, einem aus …
RS0128585 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Nach Art 18 UN‑Kaufrechtsübk sind drei Annahmeformen zu unterscheiden: 1. ausdrücklich erklärte und zugangsbedürftige Annahme, 2. konkludent erklärte und zugangsbedürftige Annahme und 3. konkludent erklärte und nicht zugangsbedürftige, das heißt mit dem kon …
RS0128586 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Eine Erklärung oder ein sonstiges Verhalten des Empfängers, das eine Zustimmung zum Angebot ausdrückt, stellt eine Annahme gemäß Art 18 Abs 1 erster Satz UN-Kaufrechtsübk dar. Ein sonstiges Verhalten in diesem Sinn besteht in einer stillschweigenden Zustimm …