Rechtstracker.at
Entscheidung 10 ObS 11/23z×

Entscheidung 10 ObS 11/23z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0085101 Rechtssatz 24.03.1992Zivilrecht
Bei der Ausgleichszulage wird grundsätzlich ausschließlich das Nettoeinkommen, seien es Barbezüge oder Sachbezüge berücksichtigt, nicht aber sonstiges Vermögen. Der Pensionist ist nicht verpflichtet, Vermögenswerte zu versilbern oder sein Kapital fruchtbrin …
RS0085216 Rechtssatz 23.11.1993Zivilrecht
Der Feststellung der Ausgleichszulage sind die Bruttopension des Pensionisten zuzüglich seiner übrigen Nettoeinkünfte und der Nettoeinkünfte seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten zugrunde zu legen.
RS0085284 Rechtssatz 09.10.1990Zivilrecht
Im Ausgleichszulagenrecht hat der Gesetzgeber ausschließlich auf das Nettoeinkommen des Rentners oder Pensionisten abgestellt. Vermögenswerte, die keinen Ertrag abwerfen, werden nicht berücksichtigt und der Rentner oder Pensionist ist auch nicht gehalten, s …
RS0085406 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Ein Pensionsberechtigter, dessen Pension den Richtsatz nicht erreicht, ist zwar seit der 1.ASVGNov - anders als ein Hilfesuchender nach den Sozialhilfegesetzen - nicht mehr zur Verwertung seines Vermögens verpflichtet. Er kann daher nicht gezwungen werden, …
RS0129251 Rechtssatz 17.12.2013Zivilrecht
Solange eine Entscheidung über die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts des Klägers in Österreich durch die dafür zuständige Behörde nicht vorliegt, hat der Kläger Anspruch auf Ausgleichszulage.
RS0130764 Rechtssatz 10.05.2016Zivilrecht
Kein Anspruch eines aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich zugezogenen Pensionisten auf Ausgleichszulage, der über keine ausreichende Existenzmittel verfügt.