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Entscheidung 10 ObS 144/23h×

Entscheidung 10 ObS 144/23h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084543 Rechtssatz 23.01.1990Zivilrecht
Ein Versicherter, der das Anfallsalter für eine Alterspension erreicht hat oder mit einem feststellbaren bestimmten Zeitpunkt invalid, berufsunfähig oder dienstunfähig geworden ist, kann durch den von ihm gewählten Antragstag zwar nicht den Eintritt des Ver …
RS0085841 Rechtssatz 24.01.1989Zivilrecht
Das Gesetz kennt kein Institut, welches den Versicherten vor versicherungsrechtlichen Nachteilen bewahrt, wenn ihm ohne sein Verschulden eine zeitgerechte Antragstellung nicht möglich war. Auch eine wegen Unkenntnis des Gesetzes verspätete Antragstellung wi …
RS0106536 Rechtssatz 20.08.1996Zivilrecht
Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung kennt neben den Versicherungsfällen Leistungsvoraussetzungen, deren Erfüllung bei der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen grundsätzlich erforderlich ist und die sekundäre Leistungsvoraussetzungen genannt werden. …
RS0110083 Rechtssatz 19.05.1998Zivilrecht
Beim Versicherungsfall handelt es sich um eine (primäre) Leistungsvoraussetzung der Pensionsversicherung (SSV-NF 8/34, 10 ObS 251/97b, 10 ObS 298/97i), beim Stichtag hingegen um den Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der sog. sekundären Leistungsvoraus …
RS0111054 Rechtssatz 13.10.1998Zivilrecht
Nach der durch die 55. ASVG-Novelle BGBl I 1998/138 rückwirkend mit 1. 9. 1996 in Kraft gesetzten (§ 575 Abs 1 Z 11 ASVG) geänderten Fassung des § 223 Abs 2 ASVG hat die Feststellung, ob ein Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist …