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Entscheidung 10 ObS 180/12m×

Entscheidung 10 ObS 180/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043061 Rechtssatz 06.10.1987Zivilrecht
Auch in Sozialrechtssachen kann ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden.
RS0043068 Rechtssatz 30.01.1976Zivilrecht
Das gänzliche Übergehen einer Mängelrüge durch das Berufungsgericht kann einen Mangel seines Verfahrens im Sinne des § 503 Z 2 ZPO begründen (JBl 1959, 238). Bei der Beurteilung dieser Frage kann der OGH zwar nicht in die Beweiswürdigung eingreifen, wohl ab …
RS0043086 Rechtssatz 11.02.1959Zivilrecht
Der Grundsatz, dass Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht als gegeben erachtete, im Revisionsverfahren nicht neuerlich gerügt werden können, ist unanwendbar, wenn das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfah …
RS0043144 Rechtssatz 06.08.1952Zivilrecht
Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50).
RS0102030 Rechtssatz 09.01.1996Zivilrecht
Da bei Hilfsverrichtungen keine konkret-individuelle Prüfung des Hilfsbedarfes anzustellen ist und der durch Verordnung festzulegende gesamte Zeitaufwand für alle Hilfsverrichtungen mit höchstens fünfzig Stunden pro Monat festgelegt werden darf, erreicht ei …
RS0107539 Rechtssatz 28.01.1997Zivilrecht
Durch die Pauschalwerte im Sinne des § 4 Abs 3 Z 3 BPGG beziehungsweise niederösterreichische Pflegegeldgesetz soll die Notwendigkeit vermieden werden, auf subjektive Besonderheiten einzugehen. Es ist somit bereits dem Gesetz zu entnehmen, daß bei Hilfsverr …