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Entscheidung 10 ObS 54/23y×

Entscheidung 10 ObS 54/23y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0084159 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Dem Versicherten steht die Wahl des Verkehrsmittels, das er für den Arbeitsweg benützt, grundsätzlich frei. Die freie Wahl des Verkehrsmittels führt dazu, daß bei notwendigem Warten, etwa auf die Beförderung oder bei Erhöhung der Weggefahren (hier Regenscha …
RS0084380 Rechtssatz 07.11.1989Zivilrecht
Der "direkte Weg" wird in der Regel die streckenmäßig oder zeitlich kürzeste Verbindung sein, wobei der Versicherte zwischen im wesentlichen gleichwertigen Verbindungen frei wählen kann. Auf einem längeren Weg besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der …
RS0084671 Rechtssatz 24.01.1989Zivilrecht
Lässt sich der betriebliche und persönliche Bereich wegen der gemischten Nutzung nicht klar trennen, so beginnt der Versicherungsschutz dort, wo der abgrenzbare, rein persönliche Bereich aufhört und ein auch wesentlich betrieblichen Zwecken dienender Bereic …
RS0084686 Rechtssatz 05.07.1988Zivilrecht
Führt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit nach ihrer Art und Dauer bei natürlicher Betrachtungsweise nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit und besteht noch ein innerer Zusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen und der betriebli …
RS0084822 Rechtssatz 23.05.1989Zivilrecht
Eine Unterbrechung eines geschützten Weges und damit eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für die Dauer der Unterbrechung ist dann anzunehmen, wenn im Zug des Weges eigenwirtschaftliche Angelegenheiten verrichtet werden; solche Tätigkeiten sind vom …
RS0084838 Rechtssatz 19.12.1989Zivilrecht
Grundsätzlich ist nur der direkte Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG versichert. Das wird in der Regel die streckenmäßig oder zeitlich kürzeste Verbindung zwischen dem Ausgangspunkt und dem Zielpunkt des Arbeitsweges sein, wobei de …
RS0084858 Rechtssatz 19.12.1989Zivilrecht
Ein innerer Zusammenhang besteht nicht nur dann, wenn die versicherte Beschäftigung der einzige Grund des Weges ist. Dient dieser Weg zur oder von der Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) sowohl der versicherten Tätigkeit als auch eigenwirtschaftlichen Interes …
RS0108690 Rechtssatz 09.09.1997Zivilrecht
Auch die Wartezeit auf ein öffentliches Verkehrsmittel auf einem Arbeitsweg ist grundsätzlich vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfaßt. Dies gilt aber nur dann, wenn sich der Versicherte in dem Wartebereich aufhält (Benützung eines Wartesaales, …
RS0124749 Rechtssatz 16.06.2009Zivilrecht
Der Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn eine private Besorgung so gestaltet ist, dass sie vor allem hinsichtlich ihrer Dauer und Art nach natürlicher Betrachtungsweise in die geschützte Tätigkeit „eingeschoben" ist und diese nur geringfügig unterbricht …