Rechtstracker.at
Entscheidung 11 Os 129/24s×

Entscheidung 11 Os 129/24s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0061031 Rechtssatz 11.05.1994Strafrecht
Gegenstand einer Grundrechtsbeschwerde kann nach § 1 Abs 1 GRBG eine gerichtliche Entscheidung oder Verfügung nur nach Erschöpfung des Instanzenzuges sein. Wird der Instanzenzug - infolge Rechtsmittelverzichts des Beschuldigten - nicht ausgeschöpft, ist die …
RS0061430 Rechtssatz 18.03.1993Strafrecht
Da die Grundrechtsbeschwerde gemäß § 3 Abs 2 GRBG ebenso wie die Nichtigkeitsbeschwerde (§ 285 a Z 3 StPO) von einem Verteidiger unterschrieben sein muß, sind nach der zu dieser Gesetzesstelle ergangenen gefestigten Judikatur eigene Aufsätze des Nichtigkeit …
RS0097055 Rechtssatz 01.06.1995Strafrecht
Eine Nachholung von unterlassenem Rechtsmittelvorbringen in der gemäß § 35 Abs 2 StPO eingebrachten Äußerung ist nicht statthaft.
RS0114487 Rechtssatz 20.12.2000Strafrecht
Aus den Worten "nach Erschöpfung des Instanzenzuges" in § 1 Abs 1 GRBG stellt sich die Frage, ob neben einer funktionellen auch eine inhaltliche Subsidiarität der Grundrechtsbeschwerde gegenüber einer ordentlichen Beschwerde zu beachten ist.
RS0124017 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Der eindeutige Verweis auf die Begründung der staatsanwaltschaftlichen Anordnung, der der Bewilligungsbeschluss überdies unmittelbar angeschlossen ist, stellt methodisch nichts anderes dar als die - ebenfalls zulässige (13 Os 21/01) - Wiedergabe dieses Text …
RS0130052 Rechtssatz 13.05.2015Strafrecht
Nach österreichischem Recht besteht keine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in der Hinsicht, dass Beweismittel, die auf Grund unverwertbaren Beweismaterials aufgefunden wurden, ihrerseits aus diesem Grund jedenfalls unverwertbar wären.