Rechtstracker.at
Entscheidung 11 Os 2/13y×

Entscheidung 11 Os 2/13y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099244 Rechtssatz 15.09.1959Strafrecht
Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des § 281 StPO ist ua ein in der Hauptverhandlung gestellter Antrag des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer kann jedoch auch den von einem anderen (zB vom Staatsanwalt) gestellten Antr …
RS0099250 Rechtssatz 18.12.1968Strafrecht
Voraussetzung der Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des Abs 1 des § 281 StPO ist, dass über einen in der Hauptverhandlung vom Beschwerdeführer gestellten Antrag nicht oder nicht im Sinne dieses Antrages mit Zwischenerkenntnis entschieden worden …
RS0099724 Rechtssatz 20.07.1995Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat den gesamten Urteilssachverhalt zugrundezulegen und demnach auch den im Urteil in Ansehung der subjektiven Tatseite festgestellten Sachverhalt mit dem darauf angewendeten Gesetz …
RS0099810 Rechtssatz 07.12.1976Strafrecht
Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat das Festhalten am gesamten im Urteil festgestellten Sachverhalt, dessen Vergleich mit dem darauf anzuwendenden Gesetz und die Behauptung, dass das Erstgericht bei Beurteilung di …
RS0116565 Rechtssatz 28.05.2002Strafrecht
Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588).
RS0116569 Rechtssatz 26.06.2002Strafrecht
Zur prozessförmigen Ausführung einer Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge genügt es nicht, die angestrebte rechtliche Konsequenz (Schuldspruch statt Freispruch oder umgekehrt beziehungsweise Änderung der rechtlichen Unterstellung) zu behaupten. Diese ist vielmeh …
RS0117247 Rechtssatz 13.02.2003Strafrecht
Die Rechtsrüge hat darzulegen, aus welchen ausdrücklich zu bezeichnenden Tatsachen welche rechtliche Konsequenz hätte abgeleitet werden sollen.
RS0117321 Rechtssatz 11.02.2003Strafrecht
Eine Rechtsrüge, die ohne inhaltliche Argumentation bloß auf eine Lehrmeinung verweist, ist nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.
RS0118429 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Begnügt sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunk …