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Entscheidung 11 Os 22/19y×

Entscheidung 11 Os 22/19y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0100271 Rechtssatz 18.02.1980Strafrecht
Rückverweisung geeignetenfalls auch an den Einzelrichter.
RS0116878 Rechtssatz 25.09.2002Strafrecht
Das Vorliegen der entscheidenden Strafbemessungstatsache in Bezug auf einschlägige Vorstrafen ist nach § 33 Z 2 StGB zu beurteilen, wonach als Erschwerungsgrund insbesondere gilt, wenn der Täter schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen …
RS0117920 Rechtssatz 21.08.2003Strafrecht
Wird das Urteil im Ausspruch über das Unterbleiben der Abschöpfung der Bereicherung aufgehoben und die Sache lediglich insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen, so ist dieses Verfahren in sinngemäßer Anwendung der §§ 443 A …
RS0122198 Rechtssatz 31.05.2007Strafrecht
Dass ein ausländisches Urteil in einem den Grundsätzen des Art 6 MRK entsprechenden Verfahren erging, ist mangels gegenteiliger Beweisergebnisse von jedem Land anzunehmen, das der Konvention beigetreten ist.
RS0122332 Rechtssatz 01.08.2007Strafrecht
Fehlende Feststellungen zu einem sogenannten Ausnahmesatz sind als Feststellungsmangel geltend zu machen. Machen indes fehlende Feststellungen die (rechtliche Annahme der ) Beseitigung eines (in tatsächlicher Hinsicht konstatierten) Ausnahmesatzes unschlüss …
RS0129964 Rechtssatz 18.02.2015Strafrecht
Dem Verfall unterliegende Vermögens‑ und Ersatzwerte (§ 20 Abs 1 und 2 StGB) sowie der Wertersatz (Abs 3) dürfen nur dem tatsächlichen Empfänger mittels Verfall abgenommen werden. Sind daher Vermögenswerte mehreren Personen zugekommen, so ist bei jedem Empf …