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Entscheidung 11 Os 25/17m×

Entscheidung 11 Os 25/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053540 Rechtssatz 27.11.1970Strafrecht
Eine durch einen formell einwandfreien Beschluss des zuständigen Personalsenates - wenngleich in Abweichung von der allgemeinen Geschäftsverteilung - erfolgte Zuweisung einer Rechtssache an eine bestimmte Gerichtsabteilung ist im Instanzenzuge nicht überprü …
RS0097452 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Nach § 345 Abs 2 StPO ist prozessuale Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 1 StPO, dass der Beschwerdeführer den die Nichtigkeit begründenden Umstand gleich bei Beginn der Verhandlung oder wenn er ihm erst später be …
RS0100183 Rechtssatz 26.09.1991Strafrecht
Werden die angeführten Nichtigkeitsgründe (hier: Z 5 und Z 5a des § 281 Abs 1 StPO) nicht getrennt dargestellt; so gehen Unklarheiten, die durch diese Art der Rechtsmittelausführung bedingt sein könnten, zu Lasten des Beschwerdeführers, denn es obliegt ihm, …
RS0106091 Rechtssatz 05.11.1996Strafrecht
Bei der Beurteilung, ob dem Beschwerdeführer der die Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO begründende Tatumstand schon vor (oder spätestens bis zum Ende) der Hauptverhandlung bekannt geworden ist, ist auf objektive Kriterien, nämlich im gegebenen Konnex au …
RS0119260 Rechtssatz 13.07.2004Strafrecht
Jedenfalls seit Geltung des durch BGBl 1994/507 eingefügten § 28a GOG ist ein Verstoß gegen die Geschäftsverteilung aus § 281 Abs 1 Z 1 StPO grundsätzlich relevant.
RS0120683 Rechtssatz 20.09.2005Strafrecht
Eine Protokollberichtigung ist nur insoweit erforderlich, als entscheidungswesentliche Tatsachen betroffen sind und insoweit fehlerhafte Protokollierung erweislich ist. Bei der Relevanzprüfung wird im Allgemeinen ein großzügiger Maßstab anzulegen und allen …
RS0127315 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Gründet das Gericht den Freispruch auf die Verneinung der Täterschaft des Angeklagten im Zweifel zu dessen Gunsten, ohne eine Aussage zu sämtlichen Tatbestandselementen zu treffen, reicht es für den Erfolg der Nichtigkeitsbeschwerde nicht hin, einen Begründ …
RS0130729 Rechtssatz 13.04.2016Strafrecht
Zur deutlichen und bestimmten Bezeichnung eines Begründungsmangels muss konkret auf jene Feststellungen Bezug genommen werden, auf die sich dieser beziehen soll; ein pauschaler Hinweis auf „sämtliche objektive(n) und subjektive(n) Tatbestandsmerkmale“ reich …