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Entscheidung 11 Os 31/14i×

Entscheidung 11 Os 31/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013731 Rechtssatz 29.11.2000Strafrecht
Die Beteiligungsform, in welcher die strafbare Handlung begangen wird (§ 12 StGB), betrifft keine nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO entscheidende, also für Schuldspruch oder Subsumtion maßgebliche Tatsache (auch 13 Os 67, 68/99).
RS0088201 Rechtssatz 13.10.1976Strafrecht
Einziehung und Verfall sind sachbezogene Unrechtsfolgen; es gilt für sie das Analogieverbot. Daher dürfen Gegenstände, die nur dem (nicht tatbestandlichen) Genuss eines Suchtmittels dienen (Pfeifen, Tschibuks, Trichter und dergleichen), weder eingezogen noc …
RS0089835 Rechtssatz 20.04.1993Strafrecht
Für die Begründung der Mittäterschaft ist der Umstand wesentlich, dass der einzelne Täter - im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit mindestens einem anderen - eine dem Tatbild entsprechende Ausführungshandlung setzt. Die einzelnen - von einem gemeinsa …
RS0111533 Rechtssatz 13.10.1998Strafrecht
Haben beide Teile auf die tatsächliche Verlesung beziehungsweise Vorführung von in § 252 Abs 1 beziehungsweise Abs 2 StPO bezeichneten Schriftstücken beziehungsweise Aufzeichnungen verzichtet, ist die Art, wie ein solches Beweismittel in der Hauptverhandlun …
RS0114233 Rechtssatz 12.09.2000Strafrecht
Zwar sind gemäß § 443 Abs 3 StPO Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung mit Berufung zu bekämpfen; Lösungen von Rechtsfragen bei Entscheidungen dieser Art sind jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 11 StPO zu überprüfen (aM Foregger …
RS0118778 Rechtssatz 18.02.2004Strafrecht
Das Beweiserhebungsverbot (= Beweisgewinnungsverbot) des § 252 Abs 1 StPO sichert das - mit dem Fragerecht nach Art 6 Abs 3 lit d MRK normativ verknüpfte - strafprozessuale Unmittelbarkeitsprinzip gegen Unmittelbarkeitssurrogate, die durch die Ausnahmesätze …
RS0125232 Rechtssatz 27.08.2009Strafrecht
Gemäß § 278 Abs 2 StGB setzt eine kriminelle Vereinigung voraus, dass der Zusammenschluss von mehr als zwei Personen (mit der in jener Bestimmung bezeichneten Ausrichtung) auf längere Zeit angelegt ist, demnach nicht bloß auf einige Stunden oder Tage (WK-St …
RS0127712 Rechtssatz 29.02.2012Strafrecht
Die Zustimmung des Anklägers oder des Angeklagten zu einem Vortrag gemäß § 252 Abs 2a StPO beinhaltet deren Einverständnis (§ 252 Abs 1 Z 4 StPO), dass die vom Vortrag umfassten Aktenstücke in der Hauptverhandlung vorkommen (§ 258 Abs 1 StPO), weil der Vort …