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Entscheidung 11 Os 54/21g×

Entscheidung 11 Os 54/21g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095353 Rechtssatz 19.09.1985Strafrecht
Der Tatbestand des § 208 StGB erfasst nur Fälle, an denen das Opfer weder aktiv noch passiv beteiligt ist. Wird die Handlung nicht vor, sondern (am oder) mit dem Schutzobjekt (das heißt unter dessen unmittelbarer körperlicher Beteiligung) begangen, scheidet …
RS0119085 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Beim Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs 2 zweiter Halbsatz FinStrG) sind nicht isoliert einzelne Sanktionselemente des Tatzeitrechts und des im Urteilszeitpunkt geltenden Rechts einander gegenüberzustellen. Vielmehr ist zu prüfen, welches Gesetz in seiner Gesam …
RS0128662 Rechtssatz 09.04.2013Strafrecht
§ 207a StGB pönalisiert den Besitz pornographischer Darstellungen (mündiger und unmündiger) Minderjähriger, deren Definition sich in Abs 4 dieser Bestimmung findet. Zur Subsumtion von Lichtbildern und Videos unter den Tatbestand des § 207a StGB bedarf es da …
RS0128942 Rechtssatz 09.07.2013Strafrecht
Anknüpfungsdelikte, die nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 107b Abs 5 StGB umfasst sind, werden ihrerseits grundsätzlich vom jeweiligen Tatbestand des § 107b StGB verdrängt (Spezialität), es sei denn, der Täter setzt ‑ neben den von § 107b StGB umfas …
RS0129614 Rechtssatz 28.08.2014Strafrecht
Hat sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst gesehen, ist …