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Entscheidung 12 Os 102/12k×

Entscheidung 12 Os 102/12k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090946 Rechtssatz 10.10.1989Strafrecht
Das sogenannte "Doppelverwertungsverbot" untersagt lediglich die nochmalige Berücksichtigung von Tatsachen, die schon die Strafdrohung bestimmen, auch als schuldrelevante Strafzumessungs-Faktoren (§ 32 Abs 2 erster Satz StGB), nicht aber deren zusätzliche A …
RS0095315 Rechtssatz 21.03.1990Strafrecht
In besonderer Weise erniedrigt wird die vergewaltigte Person, wenn die Tat unter Begleitumständen verübt wird, die das mit einer Vergewaltigung notwendigerweise verbundene Maß der Demütigung des Opfers erheblich überschreiten (Punkt 8 JAB, 927 BlgNR XVII.GP).
RS0097115 Rechtssatz 31.01.1975Strafrecht
Ist während einer Hauptverhandlung eine noch nicht unter Anklage stehende strafbare Handlung hervorgekommen und wird noch vor Abschluß der - an mehreren Tagen durchgeführten - Hauptverhandlung außerhalb dieses Verfahrens eine diese Straftat betreffende Ankl …
RS0097733 Rechtssatz 08.02.1994Strafrecht
Gemäß § 258 StPO kommt die Beweiswürdigung ausschließlich dem Gerichtshof zu, wobei die Richter sich auf Grund des Beweisverfahrens, des persönlichen Eindrucks von den Zeugen und vom Angeklagten sowie auf Grund ihrer Berufserfahrung und Lebenserfahrung über …
RS0117321 Rechtssatz 11.02.2003Strafrecht
Eine Rechtsrüge, die ohne inhaltliche Argumentation bloß auf eine Lehrmeinung verweist, ist nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.
RS0118416 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Die Unrichtigkeit einer Gesetzesauslegung wird stets prozessförmig aufgezeigt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, warum der allgemeine oder besondere Sprachgebrauch des Gesetzes von demjenigen des Erstgerichtes bei der Auslegung der angewendeten Bestimmunge …
RS0120109 Rechtssatz 28.07.2005Strafrecht
Der Umstand, dass ein Zeuge bereits wegen Verleumdung oder falscher Beweisaussage zur Verantwortung gezogen wurde, kann eine unter dem Gesichtspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsache darstellen. Voraussetzung einer solchen Erheblichkeit si …
RS0127377 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit nach § 107b StGB ist stets eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der Faktoren Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung vorzunehmen, womit eine besonders starke Ausprägung eines dieser Faktoren unter de …