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Entscheidung 12 Os 90/16a×

Entscheidung 12 Os 90/16a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0061004 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Aus § 1 Abs 1 GRBG folgt, dass Beschwerdegegenstand nur ein richterlicher Hoheitsakt - wie Verhängung oder Aufrechterhaltung der Haft, darüber hinaus jede andere Art der gerichtlich angeordneten Freiheitsbeschränkung, wie vorläufige Verwahrung, Beugehaft, H …
RS0106464 Rechtssatz 30.01.1997Strafrecht
Gemäß § 3 Abs 1 erster Satz GRBG ist in der Beschwerde anzugeben und zu begründen, worin der Beschwerdeführer die Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit erblickt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies "auf einem für ein Höchstgericht angem …
RS0110146 Rechtssatz 27.05.1998Strafrecht
Die Begründung des dringenden Tatverdachts kann im Grundrechtsbeschwerdeverfahren in sinngemäßer Anwendung der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO angefochten werden.
RS0112012 Rechtssatz 19.05.1999Strafrecht
Eine Betrachtung der Verdachtslage aus der Sicht des Untersuchungshäftlings ohne konkreten Bezug zur Begründung des Oberlandesgerichts nimmt dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit, der Beschwerde zu erwidern.
RS0113412 Rechtssatz 02.03.2000Strafrecht
Mit § 180 Abs 7 StPO eröffnet der Gesetzgeber bei schwersten (Kapitalverbrechen) Verbrechen die Möglichkeit der Haft auch dann, wenn das Vorliegen von speziellen Haftgründen zwar nicht nachgewiesen, aber sehr wohl gemutmaßt werden kann. Diese beschränkt - b …
RS0113413 Rechtssatz 02.03.2000Zivilrecht; Strafrecht
Umstände, die einen Haftgrund - hier Fluchtgefahr gemäß § 180 Abs 2 Z 1 StPO - (lediglich) nicht annehmen lassen, sind keineswegs bereits solche, die ihn auch auszuschließen vermögen. Zu solchen müssten noch die in § 180 Abs 7 StPO vorausgesetzten Gründe hi …
RS0116422 Rechtssatz 02.05.2002Strafrecht
Beruft sich die Grundrechtsbeschwerde auf die Erreichbarkeit der Haftzwecke durch gelindere Mittel, hat sie diese konkret zu bezeichnen.