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Entscheidung 12 Os 94/22y×

Entscheidung 12 Os 94/22y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090040 Rechtssatz 28.07.1993Strafrecht
Ein gemeinsamer Verletzungsvorsatz oder Mißhandlungsvorsatz kann zwar auch spontan gefaßt werden, doch kann er, wenn jeder andere Anhaltspunkt für ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer an einem Verletzungsdelikt fehlt, nur aus gleichzeitigen od …
RS0098095 Rechtssatz 22.06.1962Strafrecht
Ein Unzuständigkeitsurteil im Sinne des § 261 StPO setzt bezüglich des Vorliegens einer zur Zuständigkeit des Geschwornengerichtes gehörigen strafbaren Handlung keinen vollen Schuldbeweis, sondern nur einen Anschuldigungsbeweis voraus. Als Formalurteil kann …
RS0098830 Rechtssatz 31.01.1985Strafrecht
Bloße Zweifel an der Zuständigkeit des Schöffengerichtes reichen nicht hin. Die Verdachtslage muss sich zu einem sogenannten Anschuldigungsbeweis in Richtung eines in die Kompetenz der Geschwornengerichte fallenden Deliktes verdichtet haben. Davon (Anschuld …
RS0099548 Rechtssatz 31.05.1995Strafrecht
Ein innerer Widerspruch ist nur dann gegeben, wenn der Ausspruch des Gerichtes über entscheidende Tatsachen mit sich selbst (nicht aber mit einzelnen, ohnehin erörterten Beweisergebnissen) im Widerspruch ist, das Urteil verschiedene Tatsachen feststellt, di …
RS0099651 Rechtssatz 26.05.1959Strafrecht
Ein innerer Widerspruch liegt nur dann vor, wenn das Gericht zwei Tatsachen feststellt, die nebeneinander nach den Gesetzen des logischen Denkens nicht bestehen können.
RS0106270 Rechtssatz 13.12.1996Strafrecht
Für ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken der Täter bedarf es keiner ausdrücklichen Verabredung. Es genügt vielmehr, daß die Täter zumindest bei der Ausführung der Tat mit spontan entstandenem gemeinsamen Vorsatz bewußt und gewollt zusammenwirken.
RS0119510 Rechtssatz 16.11.2004Strafrecht
Die rechtliche Beurteilung des Obersten Gerichtshofes hat an dem vom Schöffengericht für wahrscheinlich gehaltenen Sachverhalt anzuknüpfen. Dieser kann nur nach Maßgabe der Kriterien der Z 5 (zugunsten des Angeklagten auch Z 5a), nicht aber beweiswürdigend …
RS0124012 Rechtssatz 05.08.2008Strafrecht
Für den Ausspruch der Unzuständigkeit genügt jedenfalls die Verdachtsdichte, die den Ankläger zur Erhebung der Anklage berechtigt („Anschuldigungsbeweis"). Ein dringender Verdacht, wie er für die Untersuchungshaft verlangt wird, ist nicht erforderlich. Es r …