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Entscheidung 13 Os 19/21z×

Entscheidung 13 Os 19/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053859 Rechtssatz 19.02.1980Strafrecht
Der Einwand, durch die Entscheidung über die Frage, ob die dem Angeklagten zur Last fallende Tat eine zur Zuständigkeit der Gerichte gehörige strafbare Handlung begründe, sei ein Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet worden, kann niemals auf die Behaupt …
RS0099654 Rechtssatz 22.11.1991Strafrecht
In Ansehung der Frage, ob die dem Beschwerdeführer zur Last fallende Tat eine zur Zuständigkeit der Gerichte gehörige strafbare Handlung begründe, wird mit der Behauptung einer Verfassungswidrigkeit der angewendeten Strafbestimmung weder deren Verletzung no …
RS0100608 Rechtssatz 26.07.1951Strafrecht
Zur Frage der Voraussetzungen für die Stellung einer Eventualfrage.
RS0100677 Rechtssatz 21.10.1951Strafrecht
Unerlässliche Voraussetzungen zur Stellung einer Eventualfrage ist, dass im Beweisverfahren Umstände von der Art zutage gekommen sind, wie sie im § 314 StPO angeführt sind.
RS0100888 Rechtssatz 20.12.1968Strafrecht
Eine Eventualfrage ist - auch ohne Antrag - zu stellen, wenn bestimmte Verfahrensergebnisse auf eine andere Tatgestaltung konkret hindeuten.
RS0100991 Rechtssatz 12.10.1993Strafrecht
Voraussetzung für die Stellung einer Eventualfrage nach § 314 Abs 1 StPO ist ein von den Sachverhaltsgrundlagen der Hauptfragen abweichendes Tatsachensubstrat, das eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge hat.
RS0101087 Rechtssatz 15.05.1974Strafrecht
Eventualfragen sind nur zu stellen, insoweit sie durch die Verfahrensergebnisse "indiziert" sind, das heißt, wenn in der Hauptverhandlung Tatsachen vorgebracht worden sind, die im Falle ihrer Erweislichkeit dem durch die korrespondierende Hauptfrage erfasst …
RS0101148 Rechtssatz 15.12.1994Strafrecht
Die prozeßordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert einen Vergleich der im Wahrspruch festgestellten Tat mit deren im Urteilsspruch erfolgten Unterstellung unter das Strafgesetz.
RS0101403 Rechtssatz 21.05.1951Strafrecht
Unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 11 lit a StPO kann der Schuldspruch des Geschwornengerichtsurteils nur dann angefochten werden, wenn die dem Angeklagten nach dem Wahrspruch der Geschwornen zur Last fallende Tat unter Verletzung oder …
RS0101604 Rechtssatz 08.01.1980Strafrecht
Die urteilsmäßige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht des Verurteilten kann nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, sondern allein mit Kostenbeschwerde angefochten werden, wobei dann, wenn der die Grundlage der Kostenersatzpflicht bildende Sch …