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Entscheidung 13 Os 36/12m×

Entscheidung 13 Os 36/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090734 Rechtssatz 14.10.1980Strafrecht
Menschenhandel nach § 217 Abs 1 StGB ist erst mit dem Beginn der gewerbsmäßigen Unzuchtshandlungen im anderen Staat vollendet.
RS0095490 Rechtssatz 09.11.1993Strafrecht
Nach dem eindeutigen Gesetzestext des § 217 Abs 1 StGB bedarf es keiner Umwandlung der gesamten Lebensführung zur Ausübung der Prostitution schlechthin, sondern der Zuführung hiezu in einem für das Opfer fremden Staat, weil der Schutzgedanke des § 217 StGB …
RS0095540 Rechtssatz 07.04.1994Strafrecht
Als "gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne des § 217 Abs 1 StGB ist - ungeachtet anderer Rechtsvorschriften (etwa § 66 Abs 2 JN oder § 26 Abs 2 BAO) - jener für ständig oder zumindest auf lange Dauer berechnete Aufenthalt anzusehen, der sich als bewußt und frei …
RS0109314 Rechtssatz 14.10.1997Strafrecht
Tatbestandsvoraussetzung ist im Fall des § 217 Abs 1 StGB das Anwerben oder Zuführen einer insofern geschützten Person zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat. Dass es in der Folge zu einem Abhängigkeitsverhältnis kommt oder auch nur ko …
RS0116736 Rechtssatz 21.08.2002Strafrecht
Keine entscheidende Tatsache wird angesprochen, wenn das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt.
RS0118316 Rechtssatz 26.11.2003Strafrecht
Unvollständig (§ 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO) ist ein Urteil dann, wenn das Gericht bei der für die Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche, in der Hauptverhandlung vorgekommene (§ 258 Abs 1 StPO) Verfahrensergebnis …
RS0121296 Rechtssatz 10.10.2006Strafrecht
Die angelastete Behebung eines Geldbetrages aus der Betrugsbeute unterfällt nicht dem für Hehlerei erforderten Objekt einer unmittelbar deliktisch erlangten körperlichen Sache.