Gründe:
Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Robert S***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (B), des versuchten Hausfriedensbruchs nach §§ 15, 109 (auch Abs 1 und Abs 3 Z 1) StGB (C), der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (D) und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Fall StGB (F) sowie des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz erster und zweiter Fall; 15 StGB (E) schuldig erkannt. Danach hat erMit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Robert S***** der Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (A), der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und Absatz 2, StGB (B), des versuchten Hausfriedensbruchs nach Paragraphen 15, 109, (auch Absatz eins und Absatz 3, Ziffer eins,) StGB (C), der schweren Sachbeschädigung nach Paragraphen 125, 126, Absatz eins, Ziffer 5, StGB (D) und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach Paragraph 241 e, Absatz eins, erster Fall StGB (F) sowie des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer eins, 130, zweiter Satz erster und zweiter Fall; 15 StGB (E) schuldig erkannt. Danach hat er
zu A) am 9. September 2004 in Innsbruck Silvia T***** vorsätzlich am Körper verletzt, indem er sie von hinten am Hals würgte und gegen die Wand warf, wodurch die Genannte Schürfwunden im Bereich des Ellenbogens erlitt;
zu B) am 9. September 2004 in Innsbruck
1. Silvia T*****
a) durch die im Lokal „f*****" getätigte Äußerung, „Ich mache dich und das Lokal nieder",
b) durch die bei der Sachverhaltsaufnahme vor dem Lokal gegenüber den Beamten gemachte Äußerung, „Ich trag die Hüttn warm ab";
2. Silvia T*****, Anneliese G***** und Fritz O***** durch die im Lokal „f*****" gemachte und mit einem Tapeziermesser in der Hand unterstrichene Äußerung „Wartets nur, ich komme wieder zurück und dann ... erlebt ihr was";
zu C) am 9. September 2004 in Innsbruck den Eintritt in das Lokal „f*****" der Silvia T***** mit Gewalt und Drohung mit Gewalt zu erzwingen versucht, indem er mit seinen Fäusten, den Füßen und dem Kopf gegen die Eingangstüre schlug und den im Lokal anwesenden Silvia T*****, Anneliese G***** und Fritz O***** zurief, „Wartets nur ab, ich trag euch die Hüttn warm ab" bzw dass er wieder zurückkommen und Silvia T***** dann etwas erleben werde, wobei er gegen die dort befindliche Silvia T***** Gewalt zu üben beabsichtigte; zu D)
I. am 9. September 2004 in Innsbruck nach seiner Festnahme wegen der zu Punkt A, B I. und C angeführten Taten die Zelle 16 des Polizeianhaltezentrums, mithin eine Einrichtung, die der öffentlichen Sicherheit dient, beschädigt, indem er den gesamten Fußbodenbelag herausriss, die unter dem Bodenbelag befindliche Dämmung und einen Teil des Estrichs beschädigte sowie die Plastikseitenverkleidung neben der Zellentür aufriss (Schadenshöhe 624,95 Euro);römisch eins. am 9. September 2004 in Innsbruck nach seiner Festnahme wegen der zu Punkt A, B römisch eins. und C angeführten Taten die Zelle 16 des Polizeianhaltezentrums, mithin eine Einrichtung, die der öffentlichen Sicherheit dient, beschädigt, indem er den gesamten Fußbodenbelag herausriss, die unter dem Bodenbelag befindliche Dämmung und einen Teil des Estrichs beschädigte sowie die Plastikseitenverkleidung neben der Zellentür aufriss (Schadenshöhe 624,95 Euro);
II. fremde Sachen beschädigt, und zwar (zusammengefasst wiedergegeben) am 29. Oktober 2004 in Innsbruck sieben Kraftfahrzeuge und am 1. November 2004 in Polling Fahnenstangen samt Fahnen (Schaden 1.253,99 Euro);römisch zwei. fremde Sachen beschädigt, und zwar (zusammengefasst wiedergegeben) am 29. Oktober 2004 in Innsbruck sieben Kraftfahrzeuge und am 1. November 2004 in Polling Fahnenstangen samt Fahnen (Schaden 1.253,99 Euro);
zu E) nachfolgend angeführten Verfügungsberechtigten fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 3.000 Euro, nicht aber 50.000 Euro übersteigenden Wert mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen bzw wegzunehmen versucht, wobei er schwere Diebstähle und Diebstähle durch Einbruch in der Absicht beging, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und zwar
I. indem er die Diebstähle durch Einbruch begingrömisch eins. indem er die Diebstähle durch Einbruch beging
1. am 24. September 2004 in Innsbruck dem Wolfgang M*****, indem er die rechte Fensterscheibe neben der Eingangstüre einschlug, das Fenster aufschob und durch dieses in das Lokal „W*****" einstieg, cirka 80 CDs, 78 Schachteln Zigaretten, eine leere Kellnergeldtaschenhülle und eine Plastikklappbox (Gesamtwert der Beute 800 Euro);
2. zwischen 24. und 25. September 2004 in Innsbruck dem Kouvevi K*****, indem er ein auf der Rückseite des Internetcafes befindliches Fenster einschlug und durch dieses einstieg, eine Metallhandkasse, Münzgeld von ca 500 Euro, Telefonwertkarten von 5.000 Euro, 13 Mobiltelefone der Marken Nokia, Siemens und Samsung von 5.200 Euro (Gesamtwert ca 11.200 Euro);
3. am 6. Oktober 2004 in Innsbruck Silvia T*****, Roswitha Se***** und Berechtigten der Firma St*****, indem er einen Maschendrahtzaun aufschnitt, eine Fensterscheibe zum Lokal „f*****" einschlug und ein daran befindliches Eisengitter entfernte, wobei die Tat beim Versuch blieb;
4. am 7. Oktober 2004 in Innsbruck dem Martin Kl***** bzw der Claudia Ma*****, indem er eine Fensterscheibe des Cafe „R*****" mit einem Hammer einschlug und durch das Fenster einstieg,
a) im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Friedrich Wo***** als Mittäter (§ 12 StGB) sieben bis acht Flaschen Whisky, diverse Zigaretten, Einwegfeuerzeuge, zwei Flaschen Sirup, eine schwarze Kellnerumhängetasche und einen Gürtel samt Umhängetasche für die Kellnergeldtasche,a) im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Friedrich Wo***** als Mittäter (Paragraph 12, StGB) sieben bis acht Flaschen Whisky, diverse Zigaretten, Einwegfeuerzeuge, zwei Flaschen Sirup, eine schwarze Kellnerumhängetasche und einen Gürtel samt Umhängetasche für die Kellnergeldtasche,
b) als Alleintäter, indem er nochmals an den Tatort zurückkehrte, einen Computertower samt Software
(Gesamtwert zu a) und b) ca 4.500 Euro);
5. zwischen 26. und 27. Oktober 2004 in Kematen Berechtigten und Angestellten der Firma P***** AG, indem er einen Maschendrahtzaun aufschnitt, ein gekipptes Fenster aufzwängte und durch dieses in die Werkstatt- und Büroräumlichkeiten einstieg, ein Diktiergerät, ein Navigationssystem, Druckpatronen, ca 50 CD-Rohlinge, zwei Schlagstempelsätze, einen Schulzirkel, einen Zirkelverlängerungsarm, eine Werbe-CD, Einlegeblätter für einen Timer, eine PC-Funkmaus, ein Beschriftungsgerät, ein Mobiltelefon der Marke Nokia, einen Schlüssel für einen Pkw Mercedes Sprinter 313 CDI, eine Schaffnerzange, einen Haartrimmer, ein Radio mit CD-Player, mehrere Weinflaschen (Gesamtwert ca 3.100 Euro);
6. vom 30. bis 31. Oktober 2004 in Flaurling dem Heribert Pe*****, indem er ein an der Westseite des Firmengebäudes der Firma O***** Pe***** liegendes Fenster mit einer Steinplatte einschlug und durch dieses in das Firmengebäude einstieg, einen SAT-Reciever, eine Abisolierzange, eine schwarze Tasche mit Briefmarken und Bargeld in Höhe von 700 Euro, einen AC Milan-Schal, drei Weinsets, einen Anrufbeantworter, zwei Weinsets mit Thermometer, zwei PC-Festplatten, einen Hammer, einen Korkenzieher, eine Flasche Metaxa, ein Handyladegerät, eine Dose Tabak, zwei Olympic Gym-Karten, einen Schlüssel mit Anhänger (Gesamtwert 1.000 Euro);
7. am 2. November 2004 in Innsbruck der Silvia T***** und der Roswitha Se*****, indem er die Eingangstüre zum Lokal „f*****" mit einem Blumentrog einschlug, eine schwarze Kellnergeldtasche mit 1.250 Euro Bargeld, diverse Spirituosen, zwölf Packungen Zigaretten, mindestens 140 Musik-CDs, eine Registrierkasse, ein Telefon, einen Karton mit vierzig Feuerzeugen, diverse Rechnungen und Schriftstücke (Gesamtwert ca 3.500 Euro).
II. zwischen 7. und 8. Oktober 2004 in Innsbruck Berechtigten der Firma Gl***** GmbH vier Taschenstempel, zwei Schilder, zwei Nummernstempel samt den dazugehörenden Rechnungen und Akten (Gesamtwert ca 400 Euro);römisch zwei. zwischen 7. und 8. Oktober 2004 in Innsbruck Berechtigten der Firma Gl***** GmbH vier Taschenstempel, zwei Schilder, zwei Nummernstempel samt den dazugehörenden Rechnungen und Akten (Gesamtwert ca 400 Euro);
zu F) sich zwischen 26. und 27. Oktober 2004 in Kematen bei der zu Punkt E) I. 5 angeführten Tat ein unbares Zahlungsmittel, über das er nicht verfügen durfte, nämlich eine unbekannte Menge im Eigentum der Firma P***** AG stehender Routex-Tankkarten, mit dem Vorsatz verschafft, dass er durch deren Verwendung im Rechtsverkehr unrechtmäßig bereichert werde.zu F) sich zwischen 26. und 27. Oktober 2004 in Kematen bei der zu Punkt E) römisch eins. 5 angeführten Tat ein unbares Zahlungsmittel, über das er nicht verfügen durfte, nämlich eine unbekannte Menge im Eigentum der Firma P***** AG stehender Routex-Tankkarten, mit dem Vorsatz verschafft, dass er durch deren Verwendung im Rechtsverkehr unrechtmäßig bereichert werde.