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Entscheidung 13 Os 83/11x×

Entscheidung 13 Os 83/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086302 Rechtssatz 02.04.1987Strafrecht
Doppelverwertungsverbot: Da die Höhe des Wertbetrags ohnehin die Obergrenze der Geldstrafe bestimmt, darf sie - auch wenn sie die Grenze des § 53 Abs 1 lit b (bzw Abs 2) FinStrG erheblich übersteigt - nicht zusätzlich als Erschwerungsgrund herangezogen werd …
RS0086318 Rechtssatz 30.11.1988Strafrecht
Hat das Gericht bei der Strafbemessung wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung die Höhe des (strafbestimmenden) Verkürzungsbetrages ausdrücklich als erschwerend gewertet, so bewirkt dieser Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Nichtigkeit im …
RS0086500 Rechtssatz 13.06.1962Strafrecht
Für den Tatbestand der Abgabenhehlerei genügt in objektiver Richtung die Feststellung, dass es sich um die Verhehlung einer Sache handelt, hinsichtlich der eine Verkürzung von Abgaben begangen wurde. Näherer Feststellungen über die Person desjenigen, der zu …
RS0088035 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung.
RS0109802 Rechtssatz 03.03.1998Strafrecht
Wer eingangsabgabepflichtige Waren - von Zollorganen unbemerkt - in das österreichische Zollgebiet einbringt, verletzt die Gestellungspflicht (Art 40 ZK). Die Gestellung solcher Waren hat mündlich, schriftlich oder durch Vorlage von Begleitpapieren zu erfol …
RS0124511 Rechtssatz 22.01.2009Strafrecht
§ 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die - dem Strafrecht vorgelagerte - Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, vielmehr die Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld.
RS0124512 Rechtssatz 22.01.2009Strafrecht
Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in einen anderen Mitgliedsstaat der EU als Österreich unterliegt nicht der österreichischen Einfuhrumsatzsteuer. Diese fällt nur bei einer aus dem Drittlandsgebiet unmittelbar in das Inland erfolgenden E …
RS0124513 Rechtssatz 22.01.2009Strafrecht
Österreichische Einfuhrumsatzsteuer ist beim Finanzvergehen des Schmuggels in das Gemeinschaftsgebiet beim strafbestimmenden Wertbetrag nach § 35 Abs 4 FinStrG nur in Anschlag zu bringen, wenn die Ware unmittelbar aus einem Drittland in das österreichische …